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Montag, 9. August 2021

Besser unterwegs

Betriebswege im Homeoffice
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Nach dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz gilt für Beschäftigte, die im Homeoffice oder mobil arbeiten, ein erweiterter Unfallversicherungsschutz.

Der erweiterte Unfallversicherungsschutz im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit gilt jetzt im eigenen Haushalt auch für den Weg zur Toilette, um sich in der Küche etwas zu essen oder ein Getränk zu holen. Vor der neuen Regelung waren diese Betriebswege im Homeoffice nicht gesetzlich unfallversichert.

Dieser gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift auch dann, wenn Mitarbeiter ihre Kinder in eine außerhalb der eigenen Wohnung liegende Betreuung bringen. Hier ist der direkte Hin- und Rückweg unfallversichert.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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