In vier Punkten zum Arbeitsschutz
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Wer den Arbeitsschutz praktisch umsetzen will, der handelt mit vier Punkten nach einer ganz bestimmten Reihenfolge:
● Substitution
● Technische Maßnahmen
● Organisatorische Maßnahmen
● Personenbezogene Maßnahmen
Substitution
Mit dem Begriff „Substitution“ ist das Ersetzen gemeint. In Bezug auf die Anwendung von Maßnahmen zum Arbeitsschutz kann dies zum Beispiel bedeuten, dass gesundheitsgefährdende Materialien durch harmlose Stoffe ersetzt werden. In jedem Fall besteht das Ziel dieser Maßnahme darin, eine Gefährdung möglichst vollständig zu beseitigen.
Technische Maßnahmen
Wenn sich die Gefährdung nicht mittels des Ersetzens von gesundheitsgefährdenden Materialien, Arbeitsorten oder Arbeitsprozessen beseitigen lassen, greifen technische Maßnahmen. Zum Beispiel kann der Einsatz von Leitern durch Gerüste oder Hubsteiger verringert werden. Zusätzlich angebrachte Sicherungssysteme wie Handläufe oder Sicherheitstüren können hier zur Anwendung kommen.
Organisatorische Maßnahmen
Diese Maßnahmenkategorie zielt darauf, Gefahrenquelle und Gefährdungsobjekt voneinander zu trennen (Maschine – Mensch oder Maschine – Tier oder Tier – Mensch). Dabei geht es um eine zeitliche und/oder räumliche Trennung von Gefahrenquelle und Gefährdungsobjekt. Auch dauerhafte oder nur zeitweilige Absperrungen können eine solche Trennung bewirken, sofern sie regelmäßig kontrolliert werden.
Personenbezogene Maßnahmen
Wenn alles andere versagt, greifen personenbezogene Maßnahmen zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes. Das betrifft zum Beispiel das Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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