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Donnerstag, 12. August 2021

Keine Modefrage

Industriehelm versus Kletterhelm
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Nur weil man einen Kletterhelm als schöner und stylisher empfindet, darf der nicht einfach gegen den vorgeschriebenen Industrieschutzhelm ausgetauscht werden.  Denn der Helm gehört zur Persönlichen Schutzausrüstung von Arbeitnehmern. Und die ist an besondere Vorschriften gebunden.

Wer trotzdem seinen vorgeschriebenen Industrieschutzhelm gegen einen anderen Helm eintauscht, der riskiert seinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Der klassische Industriehelm wurde dafür entwickelt, um den Kopf vor herabfallenden Gegenständen zu schützen. Ein Kletterhelm muss dagegen auch auf dem Kopf bleiben, wenn der Helmträger stützt. Damit soll der Kopf – zum Beispiel eines Bergsteigers – auch vor dem An- und Aufschlagen an Felsen und auf dem Boden schützen. Zu diesem Zweck ist der Kletterhelm immer mit einem sehr starken Kinnriemen ausgestattet. In der Arbeitswelt ist jedoch ein Helm nach DIN EN 397 „Industrieschutzhelme“ Vorschrift. Diese Helme kommen ohne Kinnriemen aus, um ihre Benutzer keiner Strangulationsgefahr auszusetzen.

Es werden allerdings auch Helme im Bergsteigerdesign angeboten, die die Industrieschutzhelmnorm DIN EN 397 erfüllen. Damit können sie auch im gewerblichen Arbeitseinsatz benutzt werden.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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