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Mittwoch, 4. August 2021

Mit Augenmaß

Arbeitgeber zahlen Bildschirmbrillen
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Sehleistung mit der Alltagsbrille für die Bildschirmarbeit nicht ausreicht.

Um dies zu ermitteln, ist eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens notwendig. Wenn diese Untersuchung zum Ergebnis hat, dass eine spezielle Sehhilfe notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese bezahlen. Das ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge so festgelegt. Allerdings braucht der Arbeitgeber die Kosten für die beantragte Bildschirmarbeitsplatzbrille nur in dem absolut erforderlichen Umfang zu tragen. Besonders modische oder aus edlen Materialien gefertigte Brillengestelle gehören nicht dazu. Das bedeutet, der Arbeitgeber mus nur den Betrag bezahlen, der für eine einfache Ausführung des Brillengestells anfällt. Alles andere ist Privatsache desjenigen, der die Bildschirmarbeitsplatzbrille bestellt und nutzt.

Bildschirmarbeitsplatzbrillen erweitern den Nahbereich des scharfen Sehens und sind speziell auf die Anforderungen der Bildschirmarbeit abgestimmt. Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille gehört zur persönlichen Schutzausrüstung bei der Arbeit.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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