Suchen

Samstag, 7. August 2021

Mit oder ohne Null

Notrufnummern im Unternehmen
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Wer den Rettungsdienst anrufen will, nutzt dafür bundesweit die Rufnummer 112. Sie funktioniert von jedem öffentlichen Telefon, vom Smartphone und vom Handy. Aber wie sieht es mit betriebsinternen Telefonen aus?

Bei manchen Betriebstelefonen muss erst eine Null gewählt werden, um eine Telefonnummer außerhalb des Betriebes anrufen zu können. Ist die zwingende Null-Vorwahl bei einer externen Notfall-Telefonnummer wie der 112 überhaupt gestattet? Oder ist es zu verwirrend, ob nun 0 112 oder einfach nur 112 gewählt werden muss? Klar ist, die Null-Vorwahl ist erlaubt und verstößt nicht gegen geltende Bestimmungen. Es ist jedoch zweckmäßig, dies auch direkt am Telefon erkenntlich zu machen. Zum Beispiel mit einem kleinen Sticker: „Notruf 112“ oder „Notruf 0112“. So herrscht sofort Klarheit.

Wenn statt der öffentlichen Notrufnummer ein betriebsinterner Rettungsdienst zuerst angerufen werden soll, dann hat das Unternehmen sicherzustellen, dass die betriebliche Notrufnummer zu den Arbeitszeiten durchgängig besetzt ist.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
_________________________________