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Dienstag, 21. September 2021

Achtung, Gaffer!

Geld- und Freiheitsstrafen möglich
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Bedauerlicherweise werden Rettungskräfte wie Sanitäter, Notärzte und Feuerwehrleute oder Katastrophenschutzkräfte immer häufiger mit Angriffen konfrontiert.

Es ist schon fast „normal“ geworden, dass sie bei der Ausübung ihrer Arbeit beschimpft, beleidigt, behindert und sogar körperlich attackiert werden. Um dieses Verhalten einzudämmen, hat der Gesetzgeber im Jahr 2017 reagiert. Seit 2017 ist dieses Verhalten strafbewehrt. Grundlage dafür ist der Absatz 2 zum Paragrafen 323c Strafgesetzbuch (StGB). Darin heißt es, wer „bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will“, kann mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

Gleichzeitig wurden die Paragrafen 114 und 115 StGB eingefügt. Sie sehen für entsprechend bedrohliches oder gewalttätiges Fehlverhalten einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

So wurde vom Landgericht Stade am 13. November 2018 ein Gaffer verurteilt. Rettungskräfte hatten ausgesagt, dass der Mann an einem Unfallort mit seinem Handy fotografiert oder gefilmt hatte. In diesem Zusammenhang war es vor Ort auch zu einer Rangelei mit den eingesetzten Polizeibeamten gekommen. Gaffer werden oft verharmlosend als Schaulustige bezeichnet.

Tatsächlich jedoch behindern sie die Rettungsmaßnahmen und setzen so Leben und Gesundheit der Unfallopfer aufs Spiel.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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