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Montag, 6. September 2021

Was ist was?

Mobiles Arbeiten, Telearbeit, Homeoffice
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Seit Corona haben drei Begriffe einen Bedeutungswandel erfahren: Mobiles Arbeiten, Telearbeit und Homeoffice. Wie grenzen sie sich ab?
 
Mobiles Arbeiten meint in der Regel eine Bildschirmtätigkeit, die außerhalb des eigentlichen Betriebsgeländes, aber nicht im Homeoffice ausgeführt wird. Typische Arbeitsorte dafür sind Restaurants, Cafés, Autos, Züge, Flugzeuge oder Schiffe, aber auch ein Strand, ein Parkplatz oder eine Baustelle. Das besondere Kennzeichen mobiler Arbeit ist, dass sie immer nur temporär an wechselnden Orten stattfindet. Auch die Mobile Arbeit unterliegt grundsätzlich den Forderungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. Spezielle Vorschriften wie für die Telearbeit gibt es bei der mobilen Arbeit jedoch nicht.

Telearbeit bezeichnet die Tätigkeit an einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz. Dieser kann sich im Betrieb oder im Homeoffice des Arbeitnehmers befinden. Für Bildschirmarbeitsplätze gilt die Arbeitsstättenverordnung. Diese trifft  zu für das Mobile Arbeiten nicht zu. Bildschirmarbeitsplätze in Unternehmen sind im Sinne des Arbeitsschutzes zu gestalten: zum Beispiel Ergonomie, Licht, Beleuchtung, Lärm, Raumklima oder Anordnung der Arbeitsmittel im Raum. Im Homeoffice hat der Arbeitgeber keinen direkten Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes.

Homeoffice heißt eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in der privaten Umgebung des Arbeitnehmers (Wohnung, Haus). Die Nutzung muss mit dem Arbeitgeber vereinbart und arbeitsrechtlich geregelt sein.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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