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Sonntag, 5. September 2021

Wie im Betrieb

Homeoffice kommt in der Praxis an
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Mitarbeiter, die im Homeoffice tätig sind, sind seit dem 18. Juni 2021 in ihrem Homeoffice genauso gesetzlich unfallversichert wie in den Betriebsstätten ihrer Arbeitgeber.

Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. Nach der neuen Regelung umfasst der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Homeoffice nun auch Wege im eigenen Haushalt, die nicht unmittelbar mit der Arbeitstätigkeit zusammenhängen. Das betrifft zum Beispiel den Gang zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme in die Küche. Auch wenn Kinder, die in dem gemeinsamen Haushalt leben, aus dem Homeoffice zur externen Betreuung gebracht werden müssen, sind der direkte Hin- und Rückweg vom und ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert. Der Gesetzgeber folgt damit den Anforderungen neuer Beschäftigungsformen wie Mobiles Arbeiten und arbeiten im Homeoffice.

Die meisten Möglichkeiten im Homeoffice zu arbeiten, haben nach Angaben des Deutschen Statistischen Bundesamtes übrigens die Beschäftigten in der Region Hamburg. Das betrifft rund 44 Prozent aller dort beschäftigten Erwerbstätigen. Mit nur 28 Prozent liegt die Stadt Chemnitz an letzter Stelle im bundesdeutschen Ranking. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat in einer Studie ermittelt, dass unter 34 OECD-Staaten London mit 54 Prozent auf Platz eins liegt.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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