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Mittwoch, 27. Oktober 2021

Analog oder digital

Arbeitssicherheit auch im Homeoffice
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Es ist egal, ob ein Mitarbeiter im Homeoffice mit dem Laptop im Bett liegt, bequem auf der Couch herumlungert, am Wohnzimmer- oder am Küchentisch sitzt.

Auch wenn er über ein eigenes Arbeitszimmer verfügt, eines gilt in jedem Fall. Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist verpflichtet, seine Mitarbeiter einmal im Jahr zu unterweisen. Das gilt auch im Homeoffice. Vorgaben wie so eine Unterweisung zu erfolgen hat und welche Unterweisungsmethode anzuwenden ist, gibt es nicht. Man kann analoge Einzel- oder Gruppenunterweisungen vornehmen. Es ist allerdings möglich, diese digital durchzuführen. Eine Unterweisung muss mindestens einmal im Jahr erfolgen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz verlangt wenigstens zwei Unterweisungen pro Jahr. Außerdem ist eine Unterweisung obligatorisch, wenn neue Arbeitsverfahren eingeführt werden oder wenn ein Arbeitsunfall passiert ist. Bevor eine Tätigkeit zum ersten Mal ausgeführt wird, muss zwingend vorher eine Erstunterweisung erfolgen. In den Unterweisungen werden Beschäftigte für Unfallrisiken und Gesundheitsgefahren sensibilisiert. Jede Unterweisung ist zu dokumentieren.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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