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Mittwoch, 8. Dezember 2021

Ab 20 Leute

Sicherheitsbeauftragte im Ehrenamt
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Sicherheitsbeauftragte im Sinne des Arbeitsschutzes sind Beschäftigte ihres Unternehmens, die für diese Funktion schriftlich bestellt werden, jedoch ausschließlich ehrenamtlich darin tätig sind.

Im Gegensatz zu Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, die zwar auch schriftlich bestellt werden, aber ihre Tätigkeit hauptberuflich ausführen. Sicherheitsbeauftragte ersetzen niemals Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte. Sind in einem Unternehmen (oder in einem Betriebsteil) mehr als 20 Beschäftigte vorhanden, muss eine Person als Sicherheitsbeauftragte oder -beauftragter bestellt werden. Dabei ist nach § 22 SGB VII der Betriebs- oder Personalrat zu beteiligen. Sicherheitsbeauftragte sollten nicht gleichzeitig auch Vorgesetzte oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig sein. Sicherheitsbeauftragte sind ebenfalls Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA).

Zu den Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten gehören allgemeine Beratungen und die Vermittlung zwischen Kollegen und Verantwortlichen für Arbeitssicherheit (Vorgesetzten) im Unternehmen. Um hier einen Interessenkonflikt auszuschließen, ist es nicht ratsam, dass Vorgesetzte gleichzeitig als Sicherheitsbeauftragte tätig werden.

Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung waren im Jahr 2017 in Deutschland insgesamt 670.858 Sicherheitsbeauftragte tätig. Davon waren 506.852 Sicherheitsbeauftragte in der gewerblichen Wirtschaft bestellt. Bei der öffentlichen Hand und in der Schülerunfallversicherung waren es 164.006.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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