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Sonntag, 19. Dezember 2021

Eine gute Nachricht

Sollen Wegeunfälle versichert bleiben?
... von Heiko Wruck
BERICHT

Lassahn/gc.
Eigentlich ist es eine gute Nachricht. Seit Jahrzehnten sinken die Zahlen bei den tödlichen Arbeits- und Wegeunfällen in Deutschland.

Das passiert ganz unabhängig von BSE und Schweinepest, Hühnergrippe, EHEC und Corona. Gleichzeitig werden damit auch Kostenfragen relevant, denn diese Unfallkategorien werden durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, die von den Arbeitgebern in Deutschland ab dem ersten sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter getragen werden.

Arbeitgeber haben ein großes Interesse daran, ihre Beiträge für die Gesetzliche Unfallversicherung ihrer Mitarbeiter erheblich zu mindern. Das fand im Jahr 2004 eine Entsprechung in der politischen Forderung des Deutschen Industrie-und Handelskammertages (DIHK) , sogenannte Wegeunfälle nicht mehr als Arbeitsunfälle gelten zu lassen. Diese Forderung wurde seitens der damaligen Bundesregierung strikt abgelehnt.
Ob die heute 17 Jahre alte Ablehnung dieser Forderung auch künftig Bestand haben wird, bleibt vorerst offen. Die Digitalisierung kann hier der alten Forderung neuen Vorschub leisten. Ein Blick auf die absoluten Zahlen macht es deutlich. Die lange Zeitreihe belegt eindeutig, dass sowohl die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle als auch die Anzahl der tödlichen Wegeunfälle klar im Sinken begriffen ist. Jedoch haben sich die Anteile verschoben.

Im Jahr 1991 betrug der Anteil der tödlichen Wegeunfälle am Gesamtaufkommen der Arbeitsunfälle noch 38,07 Prozent. Im Jahr 2011 waren es 44,17 Prozent. Und im Jahr 2020 betrug der Anteil 37,36 Prozent. Die Ausbreitung des Homeoffice und der damit verbundene Rückgang der Straßenverkehrsunfälle könnten die Diskussion um die Anerkennung von Wegeunfällen als Arbeitsunfälle noch einmal neu entfachen. Denn das Stolpern über die berüchtigte Teppichkante könnte die Anzahl der Wegeunfälle deutlich erhöhen – und damit auch die Kosten für die Unfallversicherungsträger und in letzter Konsequenz für die Arbeitgeber.

Kontakt: 
Heiko.Wruck@t-online.de
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