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Samstag, 22. Januar 2022

Heiße Probleme

Gefährdungsbeurteilung für Brandrisiken
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ereignen sich pro Jahr rund 3500 Arbeitsunfälle, bei denen Brände und Explosionen als Ursachen ermittelt wurden.

Bei diesen Katastrophen gibt es einen großen Unterschied zwischen Bränden in Betriebsstätten und Wohnungsbränden. „95 Prozent der Brandopfer sterben nicht durch Feuer, sondern durch Rauch“, warnt der DEKRA-Brandschutzexperte in Bezug auf Wohnungsbrände.

Bei den Arbeitsunfällen dagegen werden die meisten Verletzungen „ ... durch die direkte Einwirkung der Flammen auf ungeschützte Bereiche des menschlichen Körpers, durch die Auswirkung brennender Kleidung sowie die Vergiftung durch die beim Brand entstehenden Rauchgase verursacht“, berichtet die DGUV.

Betrieblicher Brandschutz ist daher keine Nebensache. Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Brand- und Explosionsgefahren sollte unbedingt ein Brandschutzbeauftragter anwesend sein. Zweckmäßig ist neben der Durchführung der eigentlichen Gefährdungsbeurteilung auch die Erstellung des abgestimmten Brandschutzkonzeptes. Hier können vorbeugender und abwehrender Brandschutz sinnvoll zusammengeführt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig wiederholt werden.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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