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Sonntag, 23. Januar 2022

Leicht unter Durchschnitt

Arbeitsmedizinische Versorgung in Bayern
... von Heiko Wruck
BERICHT

Lassahn/gc.
Im Bundesdurchschnitt des Jahres 2019 entfielen 69,78 Arbeitsunfälle auf einen Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde.

Daran gemessen lag der Versorgungsgrad im Freistaat Bayern im Jahr 2019 mit nur 4,72 Punkten leicht darunter. Dort entfielen 65,06 Fälle pro Jahr auf einen Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde. Damit ist Bayern gegenüber anderen Bundesländern immer noch in einer komfortablen Versorgungssituation. Das Verhältnis zwischen Fachpersonal und Fallzahlen scheint im Freistaat recht ausgewogen zu sein.

Mit 140,90 Fällen pro Arzt arbeitsmedizinischer Fachkunde und Jahr hatte 2019 das Bundesland Nordrhein-Westfalen den höchsten Wert im Länderranking. Mit diesem Wert lag Nordrhein-Westfalen mit mehr als 71 Punkten über dem Bundesdurchschnitt. Das Land Berlin lag dagegen mit 47,22 Fällen pro Jahr und pro Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde als Tabellenletzter mit  22,05 Fällen unter dem Bundesdurchschnitt. Anders ausgedrückt: Die Berliner Arbeitsmediziner hatten in 2019 rechnerisch die geringsten Fallzahlen pro Arzt.

Die Arbeitsmedizin ist ein präventivmedizinisches Fach. Das akutmedizinische Handeln ist nicht ihr unmittelbares Anliegen. In der Arbeitsmedizin geht es vorrangig um die Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten und daraus resultierenden Zusammenhänge bei Gesundheit und Krankheiten. Die Förderung, Erhaltung und Mitwirkung bei der Wiederherstellung von Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer ist das Hauptziel der Arbeitsmedizin. Die rechtlichen Inhalte und die Grundlagen der Betriebsärztlichen Betreuung sind geregelt in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), in der Biostoffverordnung (BioStoffV), in der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie in der DGUV-Vorschrift 2 und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind starken Veränderungen unterworfen.

Die Arbeitsmedizin bleibt zwar präventiv wirksam, muss sich jedoch durch die Digitalisierung und die Globalisierung der Arbeitswelt neuen Herausforderungen stellen.




Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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