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Mittwoch, 26. Januar 2022

Niedrigster Wert

Geringste Fallzahlen pro Arbeitsmediziner
... von Heiko Wruck
BERICHT

Lassahn/gc.
Berlin war schon immer ein bisschen anders. Das trifft auch auf den Versorgungsgrad mit Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde zu.

Dividiert man die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle des Jahres 2019 für das Land Berlin mit der Anzahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsmediziner, dann erhält man den Wert 47,22 Arbeitsunfälle pro Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde. Das war im Jahr 2019 der niedrigste Wert von allen sechszehn Bundesländern. Zumindest rechnerisch waren also die Arbeitsmediziner in Berlin am wenigsten mit Arbeitsunfällen konfrontiert. Vielleicht ist das ein Indiz für die Qualität ihrer Arbeit? Den höchsten Wert hatte übrigens Nordrhein-Westfalen mit 140.90 Fällen und lag damit 71 Fälle über dem Durchschnitt. Der Bundesdurchschnitt lag in 2019 bei  69,78 Arbeitsunfällen pro Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde.

Nun ist die Arbeitsmedizin kein akutmedizinisches, sondern ein präventivmedizinisches Fach. Es kommt also darauf an, durch die Arbeitsmedizin Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufserkrankungen zu vermeiden beziehungsweise die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu fördern, zu erhalten oder wieder herzustellen. Die rechtlichen Inhalte und die Grundlagen der Betriebsärztlichen Betreuung sind geregelt in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), in der Biostoffverordnung (BioStoffV), in der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie in der DGUV-Vorschrift 2 und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind starken Veränderungen unterworfen. Die Arbeitsmedizin bleibt zwar präventiv wirksam, muss sich jedoch durch die Digitalisierung und die Globalisierung der Arbeitswelt neuen Herausforderungen stellen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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