Hamburg unter Bundesdurchschnitt
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Die Freie und Hansestadt Hamburg lag im Jahr 2019 pro Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde mit 58,53 meldepflichtigen Arbeitsunfällen unter dem Bundesdurchschnitt von 69,78.
Dagegen lagen mit 140,90 Unfällen pro Arbeitsmediziner in Nordrhein-Westfalen an der Spitze und mit 47,22 Fällen pro Arzt arbeitsmedizinischer Fachkunde das Land Berlin am Tabellenschluss.
Im Gegensatz zur Akutmedizin geht es bei der Arbeitsmedizin um die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen. Außerdem geht es um die Förderung der Gesundheit von Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen. Auch die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit berufserkrankter und verunfallter Beschäftigter gehört in den Tätigkeitsbereich der Arbeitsmediziner. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind starken Veränderungen unterworfen. Die Arbeitsmedizin bleibt zwar präventiv wirksam, muss sich jedoch durch die Digitalisierung und die Globalisierung der Arbeitswelt neuen Herausforderungen stellen.
Die rechtlichen Inhalte und die Grundlagen der Betriebsärztlichen Betreuung sind geregelt in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), in der Biostoffverordnung (BioStoffV), in der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie in der DGUV-Vorschrift 2 und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
__________________________________