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Donnerstag, 3. Februar 2022

Schimmel im Büro

Betreten ist Einzelfallentscheidung
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Schimmelbefall im Büro ist eine schlimme Sache. Nicht nur die Bausubstanz ist gefährdet. Auch die Menschen müssen sofort vor gesundheitsschädlichen Auswirkungen geschützt werden.

Schimmelsporen werden durch die Luft transportiert. Sie brauchen organische Oberflächen, um sich zu Schimmelpilzen zu entwickeln. Überall dort, wo es warm und feucht ist, finden Schimmelsporen beste Voraussetzungen. Besonders nach Wasserschäden besteht die Gefahr eines Schimmelbefalls. Auch dort, wo viele Menschen dicht gedrängt in gar nicht oder in nur schlecht belüfteten Räumen arbeiten, kann es durch eine dauerhaft erhöhte Luftfeuchtigkeit zu Schimmelbefall kommen. Dabei kann sich der Schimmel anfangs völlig unbemerkt inter Wänden und Tapeten ausbreiten. Wer Schimmel vermeiden will, muss die Luftfeuchtigkeit überwachen. Liegt sie zwischen 40 bis 60 Prozent, ist dies optimal. Liegt sie darunter, kann es zu Atemwegsbeschwerden kommen. Liegt sie darüber, ist ein Schimmelbefall möglich.

Luftentfeuchter können hier wirksame Hilfe leisten und die Schimmelbildung verhindern. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Dazu gehört auch der Schutz vor Schimmelbefall. Sind Arbeitsstätten vom Schimmel befallen, so müssen sofort der Zugang und der Aufenthalt in den betroffenen Räumen neu geregelt werden. Außerdem muss der Schimmelbefall beseitigt werden, wenn die befallenen Räume weiterhin von Menschen benutzt werden sollen. Dabei ist es empfehlenswert, einen Sachverständigen hinzuzuziehen und eine professionelle Schimmelbeseitigung vornehmen zu lassen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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