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Mittwoch, 2. Februar 2022

Nur unter Verschluss

 Verbandbuch sicher aufbewahren

... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Erste-Hilfe-Leistungen und Arbeitsunfälle sind für Arbeitgeber verpflichtend im Verbandbuch oder im Meldeblock dokumentiert werden. Allerdings sind auch hier die Vorschriften des Datenschutzes strikt zu befolgen.

Das Verbandbuch enthält sensible Gesundheitsdaten. Deswegen darf es nur unter Verschluss aufbewahrt werden, sodass ein öffentlicher Zugriff ausgeschlossen werden kann. Wer das Verbandbuch oder die ausgefüllten Blätter des Meldeblocks unter Verschluss hält, ist nicht zwingend vorgeschrieben. Zweckmäßig ist es dafür, die Ersthelfer im Unternehmen zu bestimmen. Die Ersthelfer können mit jedem Schichtbeginn auch den Schlüssel des Ersthelferschranks übernehmen und übergeben. Damit bleibt der Zugriff auf das Verbandsbuch oder den Meldeblock nur dem dafür bestimmten Personenkreis erlaubt.

Außerdem empfiehlt es sich, die ausgefüllten Blätter des Meldeblocks in einem eigenen verschließbaren Umschlag im Schrank zu verwahren. Werden sie dann von Dritten benötig, können sie ebenfalls in einem verschlossenen Umschlag an die betreffende und berechtigte Person übergeben werden. Ein Verstoß gegen diese Forderungen des Datenschutzes kann Bußgeld und andere Strafen nach sich ziehen.

Kontakt: 
Heiko.Wruck@t-online.de
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