Suchen

Dienstag, 1. Februar 2022

Fast exakt die Mitte

Arbeitsmedizinische Versorgung in Bremen
... von Heiko Wruck
BERICHT

Lassahn/gc.
Die Freie Hansestadt Bremen lag im Jahr 2019 mit 69,40 meldepflichtigen Arbeitsunfällen pro Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde fast exakt auf dem Wert des Bundesdurchschnitts von 69,78.

Ganz anders sah es mit 140,90 Unfällen pro Arbeitsmediziner in Nordrhein-Westfalen und mit 47,22 Fällen pro Arzt im Land Berlin aus. Im Gegensatz zur Akutmedizin geht es bei der Arbeitsmedizin um die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen. Außerdem geht es um die Förderung der Gesundheit von Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen. Auch die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit berufserkrankter und verunfallter Beschäftigter gehört in den Tätigkeitsbereich der Arbeitsmediziner.

Die rechtlichen Inhalte und die Grundlagen der Betriebsärztlichen Betreuung sind geregelt in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), in der Biostoffverordnung (BioStoffV), in der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie in der DGUV-Vorschrift 2 und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind starken Veränderungen unterworfen. Die Arbeitsmedizin bleibt zwar präventiv wirksam, muss sich jedoch durch die Digitalisierung und die Globalisierung der Arbeitswelt neuen Herausforderungen stellen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
__________________________________