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Freitag, 25. Februar 2022

Leicht unter dem Mittel

Arbeitsmedizinische Versorgung in Sachsen
... von Heiko Wruck
BERICHT

Lassahn/gc.
Im Freistaat Sachsen entfielen im Jahr 2019 rechnerisch 61,70 meldepflichtige Arbeitsunfälle auf jeden dort tätigen Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde.

Damit lag der Freistaat leicht unter dem Bundesdurchschnitt von 69,89. Das Land Berlin hatte in jenem Jahr den niedrigsten Wert mit 47,22 meldepflichtigen Arbeitsunfällen pro Arbeitsmediziner. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hatte dagegen mit 140,90 meldepflichtigen Arbeitsunfällen pro Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde im Jahr 2019.

Die Arbeitsmediziner in Deutschland stehen vor der Herausforderung, dass der technologische Fortschritt und die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft die Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz der Beschäftigten ständig verändert. Als präventivmedizinisches Fach kümmert sich die Arbeitsmedizin um die Förderung und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten, die Opfer eines Arbeitsunfalls geworden sind oder an einer Berufserkrankung leiden.

Die rechtlichen Inhalte und die Grundlagen der Betriebsärztlichen Betreuung sind geregelt in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), in der Biostoffverordnung (BioStoffV), in der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie in der DGUV-Vorschrift 2 und im Arbeitssicherheitsgesetz(ASiG). Vorrangig dient die Arbeitsmedizin jedoch der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen sowie der Gesunderhaltung der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen. Die akutmedizinische Betreuung ist in der Arbeitsmedizin nur ein Nebeneffekt – zum Beispiel bei der Erstversorgung von Unfallopfern.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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