Arbeitsmedizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Das Bundesland Sachsen-Anhalt lag im Jahr 2019 mit 48,28 meldepflichtigen Arbeitsunfällen pro Arbeitsmediziner deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.
Der Bundesdurchschnitt des Jahres 2019 lag bei 69,89 meldepflichtigen Arbeitsunfällen pro Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde. Den niedrigsten Wert hatte im Jahr 2019 das Land Berlin mit 47,22 meldepflichtigen Arbeitsunfällen pro Arbeitsmediziner belegt. Den höchsten Wert erreichte das Bundesland Nordrhein-Westfalen mit 140,90 Fällen pro Arbeitsmediziner.
Als präventivmedizinisches Fach kümmert sich die Arbeitsmedizin um die Förderung und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten, die Opfer eines Arbeitsunfalls geworden sind oder an einer Berufserkrankung leiden. Die akutmedizinische Betreuung ist in der Arbeitsmedizin nur ein Nebeneffekt – zum Beispiel bei der Erstversorgung von Unfallopfern.
Die Arbeitsmediziner in Deutschland stehen vor der Herausforderung, dass der technologische Fortschritt und die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft die Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz der Beschäftigten ständig verändert.
Die rechtlichen Inhalte und die Grundlagen der Betriebsärztlichen Betreuung sind geregelt in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), in der Biostoffverordnung (BioStoffV), in der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie in der DGUV-Vorschrift 2 und im Arbeitssicherheitsgesetz(ASiG). Vorrangig dient die Arbeitsmedizin jedoch der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen sowie der Gesunderhaltung der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
__________________________________