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Montag, 7. März 2022

Bevor es heiß wird

Brandschutzhelfer sind immer vor Ort
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. In jedem Unternehmen müssen zu den Produktions- oder Geschäftszeiten ausreichend viele Brandschutzhelfer präsent sein. Das gilt auch, wenn ein Teil der Belegschaft im Homeoffice arbeitet.

Es darf auch dann nicht passieren, dass im Unternehmen gar kein Brandschutzhelfer anwesend ist, wenn dort nur wenige Kollegen vor Ort arbeiten. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR): „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A2.2. schreibt vor, dass eine ausreichend hohe Anzahl der Mitarbeiter in der Bekämpfung von Entstehungsbränden unterwiesen wird. Außerdem müssen sie im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geschult sein. Die Geschäftsführung ist dafür verantwortlich, die Präsenzzeiten der Brandschutzhelfer so zu organisieren, dass immer ausreichend viele vor Ort sind.

Wie viele Brandschutzhelfer das genau sind, wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Um Engpässe zu vermeiden, ist es zweckmäßig, möglichst viele Beschäftigte zu Brandschutzhelfern auszubilden. Außerdem hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten regelmäßig, jedoch mindestens einmal im Jahr über vorhandene Brandgefahren in ihrem Arbeitsbereich sowie Brandschutzeinrichtungen, Fluchtwege und das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden. Zweckmäßigerweise kann dies im Rahmen von betrieblichen Informationsveranstaltungen erfolgen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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