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Dienstag, 8. März 2022

Darf Fiffy ins Büro?

Hunde am Arbeitsplatz
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Kein Mitarbeiter darf ohne das Einverständnis der Geschäftsführung seinen Hund (oder ein anderes Haustier) mit zur Arbeit nehmen.

Nur wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, darf ein Hund mitgebracht werden. Allerdings kann der Arbeitgeber sein Einverständnis auch jederzeit wieder zurückziehen, wenn es triftige Gründe dafür gibt. Seit dem 1. Januar 2022 gelten außerdem neue Regeln für Behinderte am Arbeitsplatz. Darauf weist ein Artikel im Magazin „top eins“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hin, der zu Jahresbeginn 2022 veröffentlicht wurde.

Demnach haben Behinderte am Arbeitsplatz ein Recht auf Assistenzhunde. Sind beeinträchtigte Beschäftigte auf einen Assistenzhund angewiesen, so dürfen diese Hunde mitgebracht werden, auch wenn Hunde ansonsten nicht erlaubt sind. Diese Assistenzhunde haben dann auch Zugang zu allen allgemein zugänglichen Bereichen am Arbeitsplatz.

Unterschieden werden Medizinische Signalhunde. Sie warnen chronisch Erkrankte. Blindenführhunde helfen Erblindeten oder Sehschwachen bei der Orientierung. Rollstuhlbegleithunde zählen zu den sogenannten Servicehunden. Kombinationshunde helfen Mehrfachbehinderten. Und Signal- oder Gehörlosenhunde machen Gehörlose oder Schwerhörige durch Berührung auf die Situation aufmerksam.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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