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Dienstag, 1. März 2022

Der Druck steigt

Neues Arbeitsschutzkontrollgesetz
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Unternehmer in Deutschland sind klar für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gegenüber ihren Beschäftigten verantwortlich.

Maßgebliche Vorgaben dafür finden sich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in verschiedenen DGUV-Vorschriften. Dennoch sind die Themen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz in vielen in Deutschland tätigen Unternehmen eher unterbelichtet. Das liegt nicht zuletzt am fehlenden Kontrolldruck durch die Aufsichtsbehörden ­– gewerbliche Berufsgenossenschaft und gesetzliche Unfallversicherungsträger.

Die Besichtigungsfrequenz der Betriebe ist geradezu katastrophal. Deswegen hat der Gesetzgeber am 18. Dezember 2020 das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz erlassen, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Außerdem hat es gravierende Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gegeben. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden haben bis zum Jahr 2026 sicherzustellen, das mindestens 5 Prozent der Betriebe in ihrem Bundesland pro Kalenderjahr besichtigt werden.

Diese Vorgabe gilt im Vergleich zur aktuellen Situation bereits als großer Fortschritt. Sie bedeutet andererseits aber auch, dass 95 Prozent der Betriebe nicht kontrolliert werden. Um das 5-Prozent-Ziel jedoch überhaupt erreichen zu können, müssen die Behörden personell aufgestockt werden.

Eine weitere Neuerung ist, dass ab dem 1. Januar 2023 die Arbeitsschutzbehörden die Resultate ihrer durchgeführten Betriebsbesichtigungen elektronisch an die Berufsgenossenschaft oder den zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden haben. Das beinhaltet unter anderem auch die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen und eine Bewertung der Arbeitsschutzorganisation. Das bedeutet, dass sich der Kontroll- und Meldedruck auf die Unternehmen erhöhen wird.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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