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Donnerstag, 17. März 2022

Hände hoch!

Gefährdungsbeurteilungen im Bargeldverkehr
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Zwar ist jede Gefährdungsbeurteilung etwas ganz Besonderes. Aber es gibt Unternehmen, die doch noch wieder ganz eigene Spezifika aufweisen.

Dazu gehören zum Beispiel alle Schnittstellen, die mit Bargeld zu tun haben. Das können Verkauftseinrichtungen wie Tankstellen, Tante-Emma-Läden, Imbissstände, kleine Cafés in einsamer Randlage oder Geldinstitute, Fahrzeugwaschanlagen, Spiel- und Trinkhallen, Geldtransporte et cetera sein. Die besondere Gefährdung, die hier zu berücksichtigen ist, heißt Überfall.

Zuerst geht es darum, Überfälle generell zu vermeiden. Tote Winkel und Verstecke, aus denen Kriminelle das anvisierte Objekt unbeobachtet ausspionieren können, sollten möglichst vermieden oder wenigstens reduziert werden. Auch sogenannte geschlossene Kassensysteme wirken abschreckend, weil Beschäftigte nicht in der Lage sind, diese Systeme zu öffnen. Ein entsprechendes Hinweisschild auf der Außentür oder direkt am Schalter erfüllen bereits diesen Abschreckungszweck sehr gut. Auch das Ansprechen (immer mindestens zu zweit) von auffälligen Personen (Können wir Ihnen helfen?) demonstriert Sicherheit und Dominanz. Gut sichtbare Überwachungskameras, kein alleiniges Arbeiten und kein sichtbares Bargeld wirken auf Überfalltäter sehr abschreckend.

Geschieht trotzdem ein Überfall, sollte vorher ein Notfall-Verhaltensplan von den Beschäftigten sicher trainiert zur Anwendung kommen. Falsches Heldentum lohnt nicht.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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