Sieben Schritte der Ersten Hilfe
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Viele Menschen trauen sich nicht zu, an einem Unfallort Erste Hilfe zu leisten.
Sie fürchten, das Unfallopfer durch ihre Bemühungen eher zu schädigen als ihm zu helfen. Diese Annahme ist grundsätzlich falsch, wie ein Blick auf die sieben wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen zeigt:
1. Zuerst geht es darum, die Unglücksstelle und damit sowohl Unfallopfer
als auch Ersthelfer absichern.
2. Im Anschluss an die Sicherungsmaßnahmen sofort unter den
Telefonnummern 112 (Medizinischer Rettungsdienst) oder 110 (Polizei)
den Notruf informieren.
3. Während der Wartezeit müssen ständig die Vitalfunktionen der oder
des Unfallopfers kontrolliert werden.
4. Manchmal bedarf es auch einer Wiederbelebung
(Mund-zu-Mund-Beatmung/Herzdruckmassage. In jedem Fall muss
versucht werden, Blutungen zu stillen.
5. Stabile Seitenlage herstellen.
6. Das Unfallopfer ist mit einer Rettungsdecke (auch von unten) zu wärmen.
7. Die psychische Betreuung bedeutet, mit dem Unfallopfer zu sprechen,
auch ihm über den Kopf zu streichen. Diese Fürsorge spüren auch
ohnmächtige Personen.
Wichtig! Ersthelfer werden für Fehler bei der Leistung der Ersten Hilfe nicht rechtlich verantwortlich gemacht.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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