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Samstag, 12. März 2022

Versorgung im Mittelfeld

Arbeitsmediziner in Baden-Württemberg
... von Heiko Wruck
BERICHT

Lassahn/gc.
Die arbeitsmedizinische Versorgung der Erwerbstätigen bemisst sich unter anderem an der Anzahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsmediziner. 1.689 waren es im Bundesland Baden-Württemberg im Jahr 2019.

Nach Bayern belegte mit diesem Wert das Bundesland Baden-Württemberg Platz zwei im Vergleich der deutschen Bundesländer. Die Freie Hansestadt Bremen belegte hier den letzten Platz. Wird die Anzahl der Arbeitsmediziner jedoch gegen die Erwerbstätigenzahl gerechnet, so rutscht Baden-Württemberg mit 3.545 Erwerbstätigen pro Ärztin oder Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde auf Rang sieben im Bundesranking. Nach dieser Rechnung belegte das Bundesland Nordrhein-Westfalen Rang eins mit 6.509 Erwerbstätigen pro Ärztin oder Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde. Das Bundesland Sachsen-Anhalt lag auf dem letzten Platz mit den wenigsten Erwerbstätigen pro Arbeitsmediziner: 2.282. Insgesamt waren im Jahr 2019 in ganz Deutschland 12.389 Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde tätig.

Gemessen an der Erwerbstätigenzahl entfielen rechnerisch damit 3.421 Erwerbstätige auf jeden Arbeitsmediziner. Eine Besonderheit bestand jedoch in der Tatsache, dass im Jahr 2020 mehr als 75 Prozent der Arbeitsmediziner in Deutschland 54 Jahre oder älter war. Über 50 Prozent waren damals bereits über 65 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund steht die arbeitsmedizinische Versorgung in Deutschland vor einer enormen Herausforderung.

Im Gegensatz zur Akutmedizin ist die Arbeitsmedizin eine präventive Fachrichtung. Ihre zentrale Aufgabe ist es, die Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten der Beschäftigten zu untersuchen. Das Ziel arbeitsmedizinischer Versorgung besteht darin, die Gesundheit sowie die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Erwerbstätigen zu fördern, zu erhalten oder wieder herzustellen. Arbeitsgrundlagen für die Arbeitsmedizin sind unter anderem die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie DGUV-Vorschriften. Neben der Demografie gehören die zeitliche und die räumliche Entgrenzung von Arbeitsprozessen, neue Technologien, die Digitalisierung sowie neue Beschäftigungsformen zu den großen Herausforderungen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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