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Mittwoch, 11. Mai 2022

Keine Selbstgefährdung

Ein Feuer in der Arbeitsstätte
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Ganz abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen sind Arbeitgeber gut beraten, immer möglichst viele Brandschutzhelfer vor Ort zu haben und diese auf einem aktuellen Trainingsniveau zu halten.

Sie sollten unbedingt im richtigen Umgang mit Feuerlöschern versiert sein. Das setzt immer neu wiederholtes Training voraus. Aber auch Personen, die keine ausgebildeten Brandschutzhelfer sind, sollten in Brandschutzfragen ausgebildet werden. Sie sollten zum Beispiel wissen, wie und womit entstehende Flächenbrände bekämpft werden können. Vermittelt werde sollte ebenfalls, dass sich Handfeuerlöscher ausschließlich in der Entstehungsphase eines Brandes zur Bekämpfung eignen. Generell gilt bei der Brandbekämpfung, sich nicht selbst einer Gefahr auszusetzen. Breitet sich ein Brand mit starker Rauchentwicklung schnell aus, so ist es besser, Löschversuche zu unterlassen und sich selbst sowie Kollegen in Sicherheit zu bringen.

Zweckmäßig sind auch Kooperationen mit den örtlichen Freiwilligen Feuerwehren. Sie stehen Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragten sowie Verantwortlichen für den Arbeitsschutz beratend zur Seite. Sie unterstützen auch bei praktischen Übungen die Belegschaften in den Unternehmen. Weitere Hinweise zur Brandbekämpfung gibt auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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