Innerhalb einer Woche, sonst Bußgeld
Redaktion: BG Bau
PRESSEMITTEILUNG
Berlin/gc. Ob Neubau, Umbau oder Sanierung: Wer ein privates Bauvorhaben startet, muss das innerhalb einer Woche der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) melden. Dies kann bequem online erledigt werden.
Wer ein eigenes Haus baut oder saniert, muss vieles beachten. So muss das Bauvorhaben auch bei der BG BAU angemeldet werden, sonst drohen Bußgelder. Die Regelung gilt für alle Bauarbeiten, die private Bauherrinnen und Bauherren – mit oder ohne Helfende – ausführen.
Eine einfache und schnelle Anmeldung privater Bauvorhaben ist über das Onlineformular der BG BAU möglich. Private Bauherrinnen und Bauherren müssen der BG BAU außerdem den Beginn der Baumaßnahme, die ausgeführten Arbeiten, die geleisteten Arbeitsstunden sowie das Ende der Bauarbeiten mitteilen. Der sogenannte Nachweis über Eigenbauarbeiten kann ebenso wie die Bauherrenauskunft schnell, einfach und sicher im Antwortportal der BG BAU elektronisch abgegeben werden.
Unterstützung privater Bauvorhaben
Die BG BAU unterstützt bei der praktischen Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Baustelle. Zugleich stehen die privaten Hilfskräfte auf der Baustelle – ob Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn, Freundinnen oder Freunde – grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit übernimmt die BG BAU die umfassende medizinische Versorgung, sofern notwendig die Rehabilitation und finanzielle Leistungen, wie z. B. Renten. Der Unfallversicherungsschutz entfällt allerdings bei sehr engen persönlichen Beziehungen und lediglich geringfügiger Unterstützung. Die Bauherrin oder der Bauherr ist in den meisten Fällen verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Hilfe aber vor Schadensersatzansprüchen von Verletzten und versicherten Hilfskräften geschützt, denn die BG BAU übernimmt diese Haftung. Mit dem Merkblatt für private Bauherren gibt die BG BAU Hinweise, welche Hilfstätigkeit versichert ist.
Auch Bauherren sollten sich versichern
Allerdings gilt laut Gesetz: Nur die Bauhelferinnen und Bauhelfer sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die private Bauherrin bzw. der private Bauherr sowie ihre bzw. seine Ehepartnerin oder -partner sind damit nicht automatisch versichert. Sie können sich aber freiwillig versichern. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Dieser Versicherungsschutz umfasst ebenfalls Unfälle während der Tätigkeit und auf dem Weg zu und von der Baustelle sowie Berufskrankheiten.
Weitere Informationen:
Hintergrund – die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als 3 Millionen Versicherte in rund 567.000 Betrieben und ca. 58.000 privaten Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.
Weitere Informationen unter https://www.bgbau.de.
______________________________________