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Donnerstag, 11. August 2022

Wenn es schnell gehen muss

Das Notfallmanagement trainieren
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Der § 10 Arbeitsschutzgesetz bestimmt personelle Besetzungen, organisatorische Maßnahmen sowie technische Mittel, die von jedem Arbeitgeber bereitzuhalten sind, um eingetretene Schäden wirksam zu begrenzen.

Jedoch erst ein praktischer Stresstest mit konkreten Übungsszenarien legt die Schwachstellen offen, wenn zum Beispiel die Folgen eines Brandes oder eines Arbeitsunfalls zu bewältigen beziehungsweise Evakuierungen zu bewerkstelligen sind. Bei diesem Stresstest geht es nicht nur um theoretische Überlegungen. Es kommt auf die praktische Ausführung an.

Bei diesen praktischen Übungen geht es darum zu ermitteln, ob der Krisenstab arbeitsfähig ist und richtige Entscheidungen trifft. Ferner geht es darum, ob die benötigten Hilfskräfte und technischen Mittel zur Bergung und für die Erste Hilfe in ausreichender Anzahl vor Ort und einsatzbereit sind. Und nicht zuletzt geht es darum, in Erfahrung zu bringen, ob die Maßnahmen zur Bergung, Rettung und Erstversorgung schnell , richtig und im erforderlichen Umfang ausgeführt werden.

Aus diesem Grund ist jedem Arbeitgeber empfohlen, solche Stresstests neben den üblichen Qualifizierungsmaßnahmen wenigstens einmal pro Jahr durchzuführen. Die Erfahrung lehrt, was nicht immer wieder geübt wird, funktioniert im Ernstfall nicht.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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