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Mittwoch, 10. August 2022

Wer ist Ersthelfer

Nur anerkannte Anbieter bilden aus
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Jeder Arbeitgeber ist per Gesetz verpflichtet dafür zu sorgen, dass immer eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern im Betrieb zur Verfügung steht.

Das betrifft auch betriebliche Einrichtungen außerhalb des eigentliches Betriebsgeländes sowie Baustellen und Montageorte. Wie viele Ersthelfer vor Ort sein müssen, steht in Abhängigkeit der Anzahl der Mitarbeiter vor Ort. Mindestens eines Ersthelfers bedarf es bei 2 bis 20 Mitarbeitern. Sind mehr als 20 Mitarbeiter vor Ort, so müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens fünf Prozent dieser Leute Ersthelfer sein.

In allen anderen Betrieben sind es mindestens zehn Prozent. Als anerkannte Ersthelfer sind Personen erst dann qualifiziert, wenn sie einen von der Berufsgenossenschaft anerkannten Erste-Hilfe-Lehrgang mit neun Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten erfolgreich absolviert haben. Eine anerkannte Ausbildung in Erster Hilfe dürfen nur dafür zugelassene Anbieter leisten.

Eine Übersicht über die zugelassenen Anbieter findet sich auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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