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Montag, 15. Januar 2024

Barrierefreier Arbeitsschutz

Fünf Hinweise für die Arbeit im Betrieb
... von Heiko Wruck
RATGEBER

Lassahn/gc.
Informationen zum Arbeitsschutz barrierefrei zu vermitteln, ist für Sicherheitsbeauftragte keine einfache Aufgabe.

Besonders wenn Beschäftigte mit Behinderungen für die Arbeitsschutzbelange sensibilisiert werden müssen, stellt dies besondere Anforderungen an die Sicherheitsbeauftragten und an die Kollegen.

Viel Geduld und Einfühlungsvermögen
Die Aufnahmefähigkeit ist bei allen Menschen tagesformabhängig. Das ist auch bei Menschen mit einer Lernbehinderung, mit einer Leserechtschreibschwäche, bei Sehbehinderten, Blinden, Gehörlosen oder Rollstuhlfahrern nicht anders. Trotzdem müssen sie gezielt, dauerhaft und immer wieder neu für die Belange des Arbeitsschutzes sensibilisiert werden. Da ist es hilfreich, sich selbst in die Lage der betroffenen Kollegen hineinzuversetzen. So ist es zweckmäßig, bei Lernbehinderten durch differenziertere Einschätzungen ihre Stärken und Schwächen zu ermitteln und damit ihre beruflichen Kompetenzen auszuprägen. Das kann je nach Anforderung an einem Tag besser gelingen als an einem anderen Tag. Aber mit Geduld, Wohlwollen und Konsequenz lassen sich hier für den Arbeitsschutz relevante Inhalte gut vermitteln. Mit dem in der Praxis des Lernbehinderten umgesetzten Arbeitsschutz werden auch dessen Kollegen und gegebenenfalls Besucher des Unternehmens vor Arbeitsunfällen und Erkrankungen geschützt. Dazu bedarf es klarer, unmissverständlicher Anweisungen. Sicherheitsanweisungen sollten deswegen kurz, klar und einfach (möglichst ohne Fremdwörter) gehalten werden.

Gründliche Kontrollen
Um den Arbeitsschutz permanent barrierefrei halten zu können, sind immer wiederkehrende, möglichst regelmäßige Kontrollen notwendig. Diese sollten genau erfolgen. Hier können sich Sicherheitsbeauftragte zum Beispiel selbst in einen Rollstuhl setzen, blind (aber geführt) im Betrieb beziehungsweise an relevanten Maschinen und Anlagen unterwegs sein oder sich mit einem entsprechenden Schallschutz in die Situation eines gehörlosen Beschäftigten versetzen. Diese Erfahrung ist für Sicherheitsbeauftragte immer wieder neu, weil sie in ihrem eigentlichen Alltag nicht mit den entsprechenden Behinderungen zu arbeiten haben. Auf diese Weise erhöht sich ihre Sensibilität dauerhaft für diese Belange. Gut beraten sind Sicherheitsbeauftragte, wenn sie sich selbst von Behinderten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben kontrollieren lassen. Kleine Fehler, versteckte Unzulänglichkeiten, konkrete Gefahren und versteckte Risiken können so schneller erkannt werden. Außerdem schafft ein Austausch auf Augenhöhe auch Vertrauen zwischen den Kollegen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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