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Montag, 22. Januar 2024

Effektiver Datenschutz

Erfolgsfaktor für die digitale Arbeitswelt
Redaktion: Bayerisches Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt)
PRESSEMITTEILUNG
München/gc. Beschäftigte haben erhebliche Bedenken, wie am Arbeitsplatz mit ihren Daten umgegangen wird. Würde der Beschäftigtendatenschutz effektiver die Privatsphäre schützen, könnten davon auch Unternehmen profitieren.

Der jüngste „bidt Impuls“ des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation der Bayerischen Akademie der Wissenschaften beleuchtet die zentralen Herausforderungen des Datenschutzes am Arbeitsplatz. Fünf Empfehlungen könnten sowohl das Vertrauen der Beschäftigten in den Datenschutz stärken als auch die Interessen der Unternehmen wahren.

Fragmentierter Beschäftigtendatenschutz:
Aktuell ist der Beschäftigtendatenschutz in Deutschland
fragmentiert und muss an die digitalisierte Arbeitswelt
angepasst werden. Menge und Komplexität der verarbeiteten
Beschäftigtendaten nehmen stetig zu – eine konsistente
rechtliche Grundlage fehlt.
Datenstrategie-Roadmap:
Das Eckpunktepapier von BMI und BMAS (2023) sowie
die Datenstrategie-Roadmap der Bundesregierung (2023)
fokussieren einzelne Aspekte. Die tatsächliche Wahrnehmung
der Beschäftigten wird bislang jedoch wenig einbezogen.
Empirischen Erkenntnisse:
Basierend auf empirischen Erkenntnissen benennen
die Autorin Mena Teebken und der Autor Thomas Hess
die fünf großen Datenschutzherausforderungen und
geben Empfehlungen für eine Verbesserung des
Beschäftigtendatenschutzes.
Der Ansatz:
Hohe und einheitliche Datenschutzstandards schützen
die Privatsphäre von Beschäftigten und bieten zugleich
Vorteile für Unternehmen.

Der „bidt Impuls“ mit dem Thema „Mehr ist mehr: Besserer Beschäftigtendatenschutz für umfassende Nutzung von Arbeitsplatzdaten“ ist hier zu finden.

Die top fünf Herausforderungen für den Datenschutz
Teebken und Hess kritisieren den aktuellen Fokus auf Einzelaspekte und plädieren für eine ganzheitliche Bewertung des Themas. Dazu zählen fünf wesentliche Datenschutzherausforderungen, die der Logik der sogenannten Datenlebenszyklen am Arbeitsplatz entsprechen:

1. Generierung von Daten:
Beschäftigte hegen Bedenken vor allem im Hinblick
auf die Art der Daten, eine mangelnde explizite Einwilligung,
eine übermäßige Sammlung sowie generell einen
Kontrollverlust.
2. Analyse und Verarbeitung von Daten:
Beschäftigte befürchten eine implizite Überwachung
und Leistungsbeurteilung sowie die Schaffung von
Mitarbeiterprofilen, etwa auf Basis von KI.
3. Speicherung:
Beschäftigte äußern erhebliche Bedenken,
insbesondere hinsichtlich der Speicherdauer und
einer Speicherung außerhalb der EU.
4. Interne und externe Empfänger:
Beschäftigte haben Sorge, dass unautorisierte
Akteure Zugang zu ihren privaten Daten erhalten
könnten.
5. Umsetzung der Regulation im Unternehmen:
Beschäftigte sind unsicher in Bezug auf die Umsetzung
von Datenschutzregeln in Unternehmen und die
Wirksamkeit staatlicher Regulierung.

Vertrauen durch Schutz: Weniger Bedenken, mehr Daten
Teebken betont in diesem Zusammenhang die positiven Auswirkungen hoher Standards beim Beschäftigtendatenschutz und sieht Handlungsbedarf: „Meinungen, Bedenken und Bedürfnisse der Beschäftigten werden bislang nicht ausreichend einbezogen. Die Forschung zeigt aber, dass effektiver Datenschutz das Vertrauen der Beschäftigten erhöht und somit Privatheitsbedenken reduziert. Auf dieser Basis wächst auch die Bereitschaft, Daten zur Verfügung zu stellen. Das gesteigerte Vertrauen schafft eine positive Dynamik, in der Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen von digitaler Arbeit und damit verbundener Datenverfügbarkeit profitieren können.“

Fünf Empfehlungen
So müsste der Datenschutz angepasst werden
Wie der Datenschutz am Arbeitsplatz effektiver gestaltet werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Teebken und Hess leiten aus den identifizierten Herausforderungen fünf Empfehlungen für einen besseren Beschäftigtendatenschutz ab:
1. Datenerfassung verantwortungsbewusst steuern
– etwa durch Beschränkung auf relevante und notwendige
Daten, für die der Gesetzgeber klare Richtlinien oder
Beispiele bereitstellt.
2. Haftung und Transparenz beim Einsatz
künstlicher Intelligenz sicherstellen
– durch einen klaren gesetzlichen Rahmen und
ethische Standards.
3. Datenspeicherung klar begrenzen
– insbesondere durch regulatorische Vorgaben zur
Dauer der Datenspeicherung und klare Richtlinien
zur internationalen Datenübertragung.
4. Datenschutz für interne und externe Empfänger gewährleisten
– vor allem durch effektive Regelungen des Gesetz-
gebers und der Arbeitgeber.
5. Beschäftigte sensibilisieren, Transparenz fördern
– etwa durch Vereinfachung der Datenschutzgesetze
und Bereitstellung verständlicherer Anleitungen.

Hintergrund: Update erforderlich
Der Beschäftigtendatenschutz ist nicht mehr zeitgemäß
In Deutschland existiert derzeit kein spezifisches Gesetz zum Schutz von Beschäftigtendaten, relevante Bestimmungen sind stattdessen über verschiedene Gesetze verteilt. Der aktuelle Beschäftigtendatenschutz ist daher fragmentiert und nicht mehr zeitgemäß. Die Bundesregierung setzte sich mit ihrer Datenstrategie 2021 daher zum Ziel, dieses Problem zu lösen. Im April 2023 veröffentlichten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) ein Eckpunktepapier zur Überarbeitung des Beschäftigtendatenschutzes. In ihrer Roadmap der Datenstrategie strebte die Bundesregierung das vierte Quartal 2023 für die Einführung des überarbeiteten Beschäftigtendatenschutzgesetzes an. Noch ist jedoch keine Weiterentwicklung des Beschäftigtendatenschutzes erfolgt. Welche Aspekte darin enthalten sein müssten, skizziert die neue Publikation.

Mena Teebken ist am bidt unter anderem für das Forschungsprojekt „Determinanten der Datenpreisgabe am digitalen Arbeitsplatz“ tätig. Mehr unter diesem Link.

Pressekontakt:
Leonie Liebich
Referentin für Redaktion und Presse
Tel.: +49 89 540 235 631
presse@bidt.digital

Über das bidt:
Das Bayerische Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) ist ein Institut der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Es trägt dazu bei, die Entwicklungen und Herausforderungen des digitalen Wandels besser zu verstehen. Damit liefert es die Grundlagen, um die digitale Zukunft im Dialog mit der Gesellschaft verantwortungsvoll und gemeinwohlorientiert zu gestalten. Das bidt fördert herausragende interdisziplinäre Forschung und liefert als Think Tank Entscheidungstragenden in Politik und Wirtschaft evidenzbasierte Empfehlungen. Forschung findet am Institut im offenen Dialog zwischen Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft statt.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Mena Teebken
Wissenschaftliche Referentin Forschung, bidt
Tel.: +49 89 540 235 627
mena.teebken@bidt.digital

Prof. Dr. Thomas Hess
Mitglied im bidt Direktorium
Professor für Wirtschaftsinformatik und
Betriebswirtschaftslehre
Ludwig-Maximilians-Universität München
thomas.hess@bidt.digital

Originalpublikation:
Teebken, M./ Hess, T. (2024): Mehr ist mehr: Besserer Beschäftigtendatenschutz für umfassende Nutzung von Arbeitsplatzdaten. bidt Impulse Nr. 6. https://doi.org/10.35067/b0bj-im06

Weitere Informationen:
Anhang
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