Maschinensicherheit, was müssen Arbeitgeber tun
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Falsches Bedienen von Werkzeug und Maschinen gehören zu den zweithäufigsten Ursachen von Arbeitsunfällen und machen etwa ein Viertel aller Arbeitsunfälle aus. Sie können durch falsche Handhabung, mangelnde Schulung oder unzureichende Sicherheitseinrichtungen, aber auch durch Manipulationen verursacht werden.
Das Missachten von Sicherheitsvorschriften gehört zu den vierthäufigsten Ursachen von Arbeitsunfällenund machen etwa 8 % des Arbeitsunfallgeschehens insgesamt aus. Sie können durch mangelnde Aufmerksamkeit, Unachtsamkeit oder Selbstüberschätzung verursacht werden.
Arbeitgeber können einiges tun, um speziell die Maschinensicherheit zu gewährleisten. Doch einfach nur Gefahrstellen zu markieren, reicht nicht.
Gefährdungsbeurteilung
Die Grundlage für alle Maßnahmen zur Maschinensicherheit ist die Gefährdungsbeurteilung. In diesem Rahmen müssen Arbeitgeber alle potenziellen Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Verwendung von Maschinen ermitteln und bewerten. Dazu gehören beispielsweise Gefahren durch:
● Quetschungen,
● Schnittverletzungen,
● Erschütterungen,
● Lärm,
● Elektrounfälle,
● Brand- und Explosionsgefahren.
Anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen.
Schutzmaßnahmen
Zur Gewährleistung der Maschinensicherheit sind eine Vielzahl von Schutzmaßnahmen möglich. Dazu gehören beispielsweise:
● Technische Schutzmaßnahmen
Dazu gehören beispielsweise Schutzeinrichtungen, die den Zugang
zu gefährlichen Bereichen verhindern, oder Sicherheitseinrichtungen,
die die Maschine bei Gefahr automatisch stoppen.
● Organisatorische Schutzmaßnahmen
Dazu gehören beispielsweise die Schulung der Arbeitnehmer
über die sicheren Arbeitsabläufe oder die Festlegung von
Arbeitsverfahren, die die Gefahren minimieren.
● Personelle Schutzmaßnahmen
Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung persönlicher
Schutzausrüstung, wie Sicherheitsschuhe oder Schutzbrillen.
Markierung von Gefahrstellen
Die Markierung von Gefahrstellen ist eine wichtige Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Sie soll die Aufmerksamkeit der Arbeitnehmer auf Gefahrenbereiche lenken und sie vor möglichen Unfällen schützen.
Die Markierung von Gefahrstellen muss nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfolgen. Dazu gehören folgende Anforderungen:
● Die Markierung muss deutlich und gut sichtbar sein.
● Die Markierung muss die Art der Gefahr erkennen lassen.
● Die Markierung muss die Arbeitnehmer auf die richtige
Verhaltensweise hinweisen.
Die Maschinensicherheit ist ein wichtiges Thema für Arbeitgeber. Durch die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen können sie die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer bei der Verwendung von Maschinen gewährleisten.
Weitere Maßnahmen zur Maschinensicherheit
Neben den oben genannten Maßnahmen können Arbeitgeber noch weitere Schritte unternehmen, um die Maschinensicherheit zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise ...
● regelmäßige Prüfungen
Maschinen müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit hin
überprüft werden. Dies kann durch den Arbeitgeber selbst
oder durch eine externe Fachkraft erfolgen.
● Instandhaltung
Maschinen müssen regelmäßig gewartet und instand
gehalten werden, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.
● Information und Schulung
Arbeitnehmer müssen über die sicheren Arbeitsabläufe
und die Gefahren bei der Verwendung von Maschinen
informiert und geschult werden.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können Arbeitgeber die Sicherheit an ihrem Arbeitsplatz nachhaltig verbessern.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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