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Freitag, 5. Januar 2024

Datenschutz im Arbeitsverhältnis

Was Sie wissen müssen
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Der Datenschutz ist ein wichtiges Grundrecht, das auch im Arbeitsverhältnis gilt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben daher die Pflicht, die personenbezogenen Daten des jeweils anderen zu schützen.

Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören beispielsweise Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Gesundheitsdaten, aber auch Informationen über die Arbeitsleistung oder das Verhalten am Arbeitsplatz.

Was dürfen Arbeitgeber erheben, verarbeiten und nutzen?
Arbeitgeber dürfen personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten und nutzen, wenn dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Dazu gehören beispielsweise Daten zur Identität des Arbeitnehmers, zur Berufsausbildung, zur Berufserfahrung, zur Arbeitsleistung und zum Verhalten am Arbeitsplatz.

In bestimmten Fällen dürfen Arbeitgeber auch personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, wenn hierfür eine Einwilligung des Arbeitnehmers vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer seine Einwilligung zur Weitergabe seiner Daten an Dritte oder zur Nutzung seiner Daten für Marketingzwecke erteilt. Arbeitgeber müssen bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten folgende Grundsätze beachten:

Zweckbindung
Die Daten dürfen nur für den Zweck erhoben,
verarbeitet und genutzt werden, für den sie erhoben
wurden.
Datenminimierung
Die Daten dürfen nur in dem Umfang erhoben,
verarbeitet und genutzt werden, der für den Zweck
erforderlich ist.
Richtigkeit
Die Daten müssen richtig und aktuell sein.
Speicherbegrenzung:
Die Daten dürfen nur so lange gespeichert werden,
wie dies für den Zweck erforderlich ist.
Datensicherheit
Die Daten müssen vor unbefugtem Zugriff, Verlust
oder Veränderung geschützt werden.

Was können Arbeitnehmer tun, um ihre Daten zu schützen?
Arbeitnehmer können ihre Daten schützen, indem sie ...

zu informieren sind:
Arbeitnehmer sollten wissen, welche Daten ihr Arbeitgeber erhebt, verarbeitet und nutzt.
informierte Einwilligungen erteilen:
Arbeitnehmer sollten nur dann eine Einwilligung zur Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten erteilen, wenn sie wissen,
wofür die Daten verwendet werden.
ihr Widerspruchsrecht nutzen:
Arbeitnehmer haben das Recht, der Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung ihrer Daten zu widersprechen.
die Datensicherheit beachten:
Arbeitnehmer sollten bei der Nutzung von betrieblichen
IT-Systemen die geltenden Sicherheitsvorkehrungen beachten.

Der Datenschutz im Arbeitsverhältnis ist ein komplexes Thema. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich daher über ihre Rechte und Pflichten informieren, um die personenbezogenen Daten des jeweils anderen zu schützen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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