Legalisierung von Cannabis
Redaktion: DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
PRESSEMITTEILUNG
Berlin/gc. Zur aktuellen Debatte um die Legalisierung von Cannabis erklärt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV):
„Cannabis, Alkohol und andere Suchtmittel können die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden. Wir treten dafür ein, Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen gleich zu behandeln. In beiden Fällen muss ein Konsum, der zu Gefährdungen führen kann, ausgeschlossen sein.“
Die DGUV hat hierzu eine Position auf ihrer Website veröffentlicht, die die bisher in der Debatte nur wenig betrachteten Auswirkungen auf die Arbeitswelt und Bildungseinrichtungen in den Blick nimmt. In der Position „Null Alkohol und null Cannabis bei Arbeit und Bildung“ (PDF, 206 kB, nicht barrierefrei) heißt es dazu:
Cannabiskonsum darf nicht dazu führen, dass man sich selbst oder andere gefährdet. Hierüber besteht Konsens. Schwierigkeiten gibt es jedoch bei der Frage, wie im Verdachtsfall eine Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens durch Cannabis festgestellt werden kann. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert deshalb von den politisch Verantwortlichen:
● Die Entkriminalisierung von Cannabis
muss mit der Förderung von Forschungs-
projekten verbunden werden, um evidenz-
basierte Kriterien für eine Beeinträchtigung
des Verhaltens- und Reaktionsvermögens
durch den Konsum von Cannabis zu
identifizieren.
Die Debatte über die „Freigabe“ von Cannabis darf auch nicht dazu führen, dass die Wirkung von Cannabis verharmlost wird. Eine weitere Forderung lautet deshalb:
● Die Entkriminalisierung von Cannabis
muss mit öffentlichkeitswirksamen
Informationskampagnen verbunden werden,
die über die Wirkung von Cannabis aufklären
und auf die damit verbundenen Risiken für
Sicherheit und Gesundheit hinweisen.
Rechtlicher Hintergrund
Der rechtliche Rahmen für Beschäftigte und Arbeitgebende ist in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) eindeutig geregelt: Demnach dürfen Beschäftigte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Gleichzeitig dürfen Unternehmer Personen, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, nicht beschäftigen.
Betriebliche Suchtprävention ist schon seit langem Thema der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie unterstützen Unternehmen und Einrichtungen mit Beratung und Informationen zu Auswirkungen des Konsums von Betäubungsmitteln und damit auch von Cannabis. Mit Blick auf die geplanten gesetzlichen Änderungen werden sie die bestehenden Aktivitäten ausbauen - auch im Zusammenspiel mit anderen Akteurinnen und Akteuren in der betrieblichen und schulischen Prävention.
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