Gesunde Mitarbeiter, starkes Unternehmen
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Für den Erhalt der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der beschäftigten ist die betriebsärztliche Vorsorge ein wichtiger Baustein. Die Kosten für die betriebsärztliche Vorsorge trägt der Arbeitgeber.
Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder bei Ihrem Betriebsarzt, welche Vorsorgeuntersuchungen für Sie angeboten werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben durch die betriebsarztliche Vorsorge zahlreiche Vorteile:
Für Arbeitgeber
● Geringere Krankenstände:
Gesunde Mitarbeiter sind weniger häufig krank.
● Erhöhte Produktivität:
Gesunde Mitarbeiter sind motivierter und leistungsfähiger.
● Verbesserte Stimmung:
Ein gesundes Arbeitsumfeld fördert die Zufriedenheit der
Mitarbeiter und trägt zu einem positiven Betriebsklima bei.
Für Arbeitnehmer
● Früherkennung von Krankheiten:
Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen können
Krankheiten frühzeitig erkannt werden. Die Früherkennung
verbessert die Behandlungsmöglichkeiten.
● Verbesserung der Gesundheit:
Die betriebsarztliche Vorsorge kann zu einer Verbesserung
der allgemeinen Gesundheit beitragen.
● Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz:
Die betriebsärztlichen Vorsorgeuntersuchungen helfen,
mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und
zu minimieren.
Welche betriebsärztlichen Angebote gibt es?
Betriebsärztliche Angebote variieren von Unternehmen zu Unternehmen. Die Ausgestaltung vor ort hängt von vielen verschiedenen Umständen ab: zum Beispiel Branche, Beschäftigtenzahl, spezifischen Arbeitsumständen Welche Angebote in Anspruch genommen werden können, hängt von der jeweiligen Branche, der Unternehmensgröße und den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter ab. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder bei Ihrem Betriebsarzt, welche betriebsärztlichen Angebote in Ihrem Unternehmen verfügbar sind. Zu den wichtigsten betriebsärztlichen Angeboten gehören:
Vorsorgeuntersuchungen
● Pflicht-Vorsorgeuntersuchungen:
Verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen sind für ausgewählte
Berufsgruppen oder Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben. Sie
dienen der Früherkennung von berufsbedingten Krankheiten.
● Angebots-Vorsorgeuntersuchungen:
Diese Vorsorgeuntersuchungen sind nicht vorgeschrieben. Sie
werden jedoch von vielen Unternehmen aus Eigeninteresse an-
geboten, um allgemeine Erkrankungen möglichst früh zu erkennen
und darüber hinaus die allgemeine Gesundheit der beschäftigten
zu fördern.
Arbeitsmedizinische Beratung
● Beratung zu Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes:
Der Betriebsarzt berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen zu allen
Fragen, die die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz betreffen.
● Beratung zu individuellen Fragen der Gesundheit:
Betriebsärzte beraten auch zu individuellen Fragen der Gesundheit, z. B.
zu Stress, Ernährung oder Bewegung.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das BEM unterstützt Mitarbeiter und Arbeitgeber, wenn nach einer längeren Krankheit oder Verletzung ein Mitarbeiter wieder in den angestammten Beruf zurückkehren möchte.
Weitere Angebote
● Suchtprävention:
Betriebsärzte können bei der Suchtprävention und
Suchtberatung unterstützen.
● Impfungen:
Der Betriebsarzt bietet verschiedene Impfungen an,
z. B. gegen Grippe oder Hepatitis B.
● Erste Hilfe:
Betriebsärzte sind für die betriebliche Erstversorgung zuständig.
Wer hat Anspruch auf betriebsärztliche Vorsorge?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf eine betriebsärztliche Vorsorge. Dieser Anspruch gilt unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Position des betreffenden Mitarbeiters. Der Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt.
Pflicht-Vorsorgeuntersuchungen
Bei ausgewählten Berufsgruppen oder Tätigkeiten sind Pflicht-Vorsorgeuntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist festgelegt, für welche Tätigkeiten welche Pflicht-Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben sind.
Beispiele für Tätigkeiten mit Pflicht-Vorsorgeuntersuchungen:
● Arbeiten mit Gefahrstoffen
● Arbeiten mit Lärm
● Arbeiten mit Bildschirmgeräten
● Arbeiten in der Höhe
● Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Angebots-Vorsorgeuntersuchungen
Neben den Pflicht-Vorsorgeuntersuchungen gibt es auch Angebots-Vorsorgeuntersuchungen. Diese Untersuchungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden aber von vielen Unternehmen aus Eigeninteressen angeboten.
● Allgemeine Gesundheitsuntersuchung
● Sehtest
● Hörtest
● Blutdruckmessung
● Urinuntersuchung
● EKG
Wie läuft die betriebsärztliche Vorsorge ab?
Die Dauer der betriebsärztlichen Vorsorge kann je nach Art und Umfang der Untersuchung variieren. In der Regel dauert sie zwischen 30 und 60 Minuten. Das hängt unter anderem von der Branche, vom Standort, der Beschäftigtenzahl, der Tätigkeit des Arbeitnehmers und der Arbeitsumgebung ab. Allgemein lässt sich der Ablauf einer betriebsärztlichen Vorsorge jedoch wie folgt beschreiben:
1. Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Betriebsarzt. Dies können Sie in der Regel direkt bei Ihrem Betriebsarzt oder über die Personalabteilung Ihres Unternehmens tun.
2. Anamnese
Zu Beginn der Untersuchung wird der Betriebsarzt eine Anamnese (professionelle Erfragung von potenziell medizinisch relevanten Informationen durch Fachpersonal) erstellen. Er wird Sie dabei zu Ihrer Gesundheit, Ihrer beruflichen Vorgeschichte und möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz befragen.
3. Körperliche Untersuchung
Anschließend führt der Betriebsarzt eine körperliche Untersuchung durch. Diese Untersuchung kann unter anderem folgende Messungen und Tests beinhalten: Blutdruckmessung, Puls- und Frequenzmessung, Sehtest, Hörtest, Lungenfunktionstest und Urinuntersuchung sowie weitere ...
4. Weitere Untersuchungen
Abhängig von der Tätigkeit und den individuellen Bedürfnissen des Mitarbeiters können weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Dazu können z. B. gehören: EKG, Belastungs-EKG, Röntgenuntersuchung, Laboruntersuchungen.
5. Beratung
Nach Abschluss der Untersuchung bespricht der Betriebsarzt die Ergebnisse mit dem Mitarbeiter. Er berät den Mitarbeiter zu möglichen Gesundheitsrisiken und gibt ihm Empfehlungen zur Gesunderhaltung.
6. Dokumentation
Die Ergebnisse der betriebsärztlichen Vorsorge werden dokumentiert. Die Dokumentation dient dazu, den Gesundheitszustand des Mitarbeiters über einen längeren Zeitraum zu verfolgen und mögliche Veränderungen frühzeitig zu erkennen.
Wichtig!
Die Teilnahme an der betriebsärztlichen Vorsorge ist freiwillig. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht zur Teilnahme an der Vorsorge zwingen. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass die Nichtteilnahme an der Vorsorge zu Nachteilen führen kann. So kann der Arbeitgeber z. B. die Versetzung des Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsplatz verlangen, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine bisherigen Aufgaben zu erfüllen. Darüber hinaus kann die Nichtteilnahme an der Vorsorge dazu führen, dass der Versicherungsschutz des Arbeitnehmers eingeschränkt wird.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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