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Samstag, 9. März 2024

Schutz von Müttern am Arbeitsplatz

Mutterschutzgesetz und besondere Fürsorge
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Ein wichtiges Thema in der Arbeitswelt ist der Schutz von Müttern am Arbeitsplatz. Der Mutterschutz ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer relevant.

Die diesbezüglichen besonderen Rechte und Pflichten sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Sie gelten während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) soll Mütter vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz schützen. Das betrifft die Möglichkeit, sich auf die Geburt und die Zeit danach vorzubereiten.

Die wichtigsten Aspekte des Mutterschutzgesetzes sind:

Schutz von Müttern am Arbeitsplatz
Welche besonderen Schutzmaßnahmen gelten für Schwangere
und stillende Mütter?
► Beschäftigungsverbote
► Verkürzte Arbeitszeit
► Mutterschutzurlaub
► Stillzeit
► Besondere Schutzkleidung
► Ruhepausen

Beschäftigungsverbote
Schwangere und stillende Mütter dürfen nicht mit bestimmten
Tätigkeiten beschäftigt werden, die für sie oder ihr Kind gefährlich
sein können. Dazu gehören z. B. Arbeiten mit schweren Lasten,
Arbeiten mit Gefahrstoffen, Arbeiten in Akkord oder Fließbandarbeit,
Arbeiten an Bildschirmen (mit Unterbrechungen), Nachtarbeit,
Sonn- und Feiertagsarbeit.

Verkürzte Arbeitszeit
Schwangere Frauen haben ab dem 6. Monat der Schwangerschaft
Anspruch auf eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 7 Stunden pro Tag.
Bei Mehrlingsgeburten bereits ab dem 4. Monat.

Mutterschutzurlaub
Schwangere Frauen haben Anspruch auf Mutterschutzurlaub vor und
nach der Entbindung. Der Mutterschutzurlaub vor der Entbindung
beträgt 6 Wochen, der Mutterschutzurlaub nach der Entbindung
8 Wochen. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich der
Mutterschutzurlaub auf 12 Wochen. Während des Mutterschutzurlaubs
erhalten Schwangere und stillende Mütter Mutterschutzlohn.
Der Mutterschutzlohn wird vom Arbeitgeber gezahlt und ist in Höhe des
Nettoeinkommens der Frau vor der Schwangerschaft.

Stillzeit
Stillende Mütter haben Anspruch auf Stillpausen. Die Stillpausen
betragen jeweils 30 Minuten pro Tag und können in zwei Teile aufgeteilt
werden. Bei zwei oder mehr gleichzeitig zu stillenden Kindern 45 Minuten.

Besondere Schutzkleidung
Schwangere und stillende Mütter haben Anspruch auf besondere
Schutzkleidung, wenn die übliche Arbeitskleidung nicht mehr geeignet ist.

Ruhepausen
Schwangere und stillende Mütter haben Anspruch auf Ruhepausen,
wenn sie diese benötigen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich mit den Regelungen des Mutterschutzgesetzes vertraut machen, um die Rechte und Pflichten zu kennen und einen reibungslosen Ablauf während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu gewährleisten. Bei konkreten Fragen zum Mutterschutzgesetz sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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