Schutz und Verantwortung von Minderjährigen
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Junge Menschen (Minderjährige) bringen neue Fragen, neue Energie und neue Ideen in die Belegschaft. Und sie bringen neue Herausforderungen. Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) wurden Regeln festgelegt, die die Gesundheit dieser jungen Menschen im Besonderen schützen.
Verantwortung des Arbeitgebers:
Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter. Das gilt natürlich auch für die Sicherheit und Gesundheit der Jugendlichen im Betrieb (Praktikanten und Auszubildende). Die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben des JArbSchG einzuhalten und geeignete Maßnahmen zum Schutz junger Beschäftigter zu ergreifen.
Einhaltung der Regeln:
Die Beschäftigung von Jugendlichen (Minderjährige) ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Arbeitgeber müssen sich mit den Beschäftigungsverboten und den speziellen Regelungen zur Arbeitszeit, zu Pausen und Urlaub vertraut machen. Die Festlegungen dafür finden sie im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Unterweisungen:
Minderjährige benötigen besondere Unterweisungen, um die spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und zu vermeiden.
Zusammenarbeit aller Beteiligten:
Der Schutz von Jugendlichen am Arbeitsplatz ist eine gemeinsame Aufgabe. Arbeitgeber, Ausbilder, Jugend- und Betriebsräte sowie die Jugendlichen selbst tragen Verantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Die wichtigsten Aspekte des Jugendarbeitsschutzgesetzes
1. Unterweisungen von Jugendlichen am Arbeitsplatz
Jugendliche sind besonders schutzbedürftig, da sie noch nicht über die Erfahrung und das Wissen von Erwachsenen verfügen. Daher müssen sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und bei Veränderungen im Arbeitsbereich umfassend unterwiesen werden. Alle Unterweisungen müssen von einer fachkundigen Person durchgeführt werden, z. B. vom Ausbilder, Vorgesetzten oder Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Unterweisungen müssen arbeitsplatzbezogen sein und folgende Themen umfassen:
● Allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften;
● Gefährdungen am Arbeitsplatz und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung;
● Benutzung von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstungen;
● Verhalten in Notfällen;
● Jugendarbeitsschutzgesetz und besondere Regelungen für Jugendliche.
Die Unterweisungen sind durchzuführen:
● bei Neueinstellung,
● bei Versetzung auf einen neuen Arbeitsplatz,
● bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren,
● bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen.
2. Beschäftigungsverbote für Jugendliche
In begründeten Ausnahmefällen können die Verbote durch die zuständige Behörde befristet aufgehoben werden. Jugendliche dürfen jedoch generell nicht beschäftigt werden in folgenden Kategorien:
● Gefährlichen Arbeitsbereichen, z. B. mit Maschinen, Gefahrstoffen oder Lärm
● Bereichen mit sexuellen Belästigungen
● Nachtarbeit
● Akkordarbeit
● Mehrarbeit
● Sonntagsarbeit
3. Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt die Arbeitsbedingungen für Jugendliche (Minderjährige) unter 18 Jahren. Es enthält u. a. Vorschriften zu:
● Arbeitszeit
● Pausen
● Urlaub
● Nachtruhe
● Beschäftigungsverbote
● Gefährdungsbeurteilung
● Unterweisungen
● ärztliche Untersuchungen
Für eine professionelle Beratung konsultieren Sie bitte einen Fachmann.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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