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Mittwoch, 3. April 2024

Arbeitsschutzpreis 2025

Nationaler Wettbewerb gestartet
Redaktion: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
PRESSEMITTEILUNG
Dortmund/gc. Am 8. April 2024 startet die Bewerbungsphase für den Deutschen Arbeitsschutzpreis (DASP) 2025. Die branchenübergreifende Auszeichnung für vorbildliche strategische, betriebliche, kulturelle und persönliche Lösungen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 10.000 Euro in vier Kategorien dotiert.

In Deutschland ansässige Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Einzelpersonen können sich bis zum 30. Juni 2024 unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de bewerben. Die Preisverleihung findet im Februar 2025 in Berlin statt.

Ein cleverer Onboarding-Prozess, ein revolutionäres Sicherheitssystem, technische Hilfsmittel zur Arbeitserleichterung - Maßnahmen wie diese sind in den vergangenen fünfzehn Jahren bereits mit dem Deutschen Arbeitsschutzpreis ausgezeichnet worden. Unternehmen aller Größen und Branchen, aber auch Einzelpersonen haben zahlreiche überzeugende Konzepte realisiert, um sich und ihre Beschäftigten bestmöglich zu schützen. Erklärtes Ziel ist, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern.

Im Mittelpunkt steht dabei das Wertvollste in der Arbeitswelt: der Mensch. Der DASP ist die höchste Wertschätzung dieser Konzepte durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die für den Arbeitsschutz zuständigen Ministerien der Länder (vertreten durch den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) und den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Als wichtigste nationale Auszeichnung im Arbeitsschutz ist der Deutsche Arbeitsschutzpreis mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 10.000 Euro in vier Kategorien dotiert.

Eine Teilnahme lohnt sich, zumal die vorgestellten Konzepte inspirierend und im Idealfall für möglichst viele Unternehmen adaptierbar sind. Prämiert werden vier vorbildlich entwickelte und gelebte Lösungen:

in der Kategorie „Strategisch“:
weitreichende Managementlösungen
in der Kategorie „Betrieblich“:
kreative und innovative Lösungen auf Betriebsebene
in der Kategorie „Kulturell“:
verhaltens- und verhältnisändernde Maßnahmen
in der Kategorie „Persönlich“:
Maßnahmen, die Schutz, Sicherheit und Gesundheit
des Einzelnen betreffen

Die Einreichungen werden von einer unabhängigen Jury aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft geprüft, zwölf Konzepte werden für eine Auszeichnung nominiert. Im Februar 2025 wird der Deutsche Arbeitsschutzpreis in einem festlichen Rahmen in Berlin verliehen. Erst dort erfolgt die Bekanntgabe der vier Gewinnerinnen und Gewinner.

Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist eine Initiative der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) als Plattform zur Stärkung des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland. Link zur Website: www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de.

Pressekontakte:
Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK)
Susanne Bühler
Tel. 030 51548 4543
buehler.susanne@baua.bund.de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Pressestelle
Tel.: 030 18 527 21 90
presse@bmas.bund.de

Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stefanie Neuffer
Tel.: 0711 123 2876
stefanie.neuffer@wm.bwl.de

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Stefan Boltz
Tel.: 030 13001 1414
presse@dguv.de

Wettbewerbsbüro Deutscher Arbeitsschutzpreis:
c/o 3c Creative Communication Concepts GmbH
Andreas Chulia
Destouchesstraße 68
80796 München
Tel.: 089 322 993 76
info@deutscher-arbeitsschutzpreis.de

Pressekontakt:
Lea Deimel
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1 - 25 
44149 Dortmund
Telefon: 0231 9071 2562
Fax: 0231 9071 2299
presse@baua.bund.de
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