Gesetzliche Vorgaben und wichtige Hinweise
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. In Deutschland werden DIN-Verbandskästen mit einem weißen Kreuz auf grünem Grund gekennzeichnet.
Die „Verordnung über Arbeitsstätten“ (ArbStättV) und die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ beziehungsweise „DGUV-Vorschrift 1“ sind die für Unternehmen in Deutschland bindenden Vorschriften bei der Bereitstellung von Verbandskästen für die Erste Hilfe. Entscheidend wie viele und welche Verbandkästen bereitgestellt werden müssen sind die Betriebsart sowie die Betriebsgröße. Es gibt den kleinen Betriebsverbandkasten nach DIN 13157 und den großen Betriebsverbandkasten nach DIN 13169. Ein großer Verbandkasten kann auch durch zwei kleinere Verbandkästen ersetzt werden.
Entsprechend den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.3 müssen Verwaltungs- und Handelsbetriebe mit 1 bis 50 Beschäftigten mindestens einen kleinen verbandskasten vorhalten. Betriebe mit 51 bis 300 Beschäftigten müssen einen großen Verbandskasten bereitstellen. Füre weitere 300 Beschäftigte muss ein weiterer großer Verbandskasten bereitgestellt werden. Bei Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betrieben sehen die Optionen anders aus. Hier gilt: von 1 bis 20 Beschäftigte muss ein kleiner Verbandskasten zur Verfügung stehen. Für 21 bis 100 Beschäftigte muss es ein großer Verbandskasten sein. Von 101 bis 200 Beschäftigte sind zwei große Verbandskästen vorgeschrieben. Für je 100 weitere Beschäftigte muss ein weiterer großer Verbandskasten gestellt werden.
„Die für Betriebe vorgegebenen Füllungen der DIN 13157 umfassen alles, was auch im Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164 vorhanden ist, darüber hinaus sind allerdings noch Fingerkuppenverband, Fingerverband 120 mm × 20 mm, Pflasterstrip, Augenkompresse, Kälte-Sofortkompresse, Vliesstoff-Tuch und Folienbeutel vorgeschrieben.“ (Wikipedia)
Inhalt eines kleinen Verbandkastens nach DIN 13157 (Quelle: Certo):
● Pflaster
► 1 x Heftpflaster
(500 cm x 2,5 cm, Spule mit Außenschutz)
► 12 x Wundschnellverbände
(10 cm x 6 cm)
► 6 x Fingerkuppenverbände
(5 cm x 4 cm)
► 6 x Fingerverbände
(12 cm x 2 cm)
► 6 x Pflasterstrips
(7,2 cm x 1,9 cm)
► 12 x Pflasterstrips
(7,2 cm x 2,5 cm)
● Wundschnellverbände
► 1 x Verbandpäckchen DIN 13151-K
(300 cm x 6 cm, mit Kompresse 6 cm x 8 cm)
► 3 x Verbandpäckchen DIN 13151-M
(400 cm x 8 cm, mit Kompresse 8 cm x 10 cm)
► 1 x Verbandpäckchen DIN 13151-G
(400 cm x 10 cm, mit Kompresse 10 cm x 12 cm)
► 1 x Verbandtuch DIN 13152-A
(80 cm x 60 cm)
● Dreiecktuch
► 2 x Dreieckstücher DIN 13168-D
● Binden
► 2 x Fixierbinden DIN 61634-FB 6
(400 cm x 6 cm)
► 2 x Fixierbinden DIN 61634-FB 8
(400 cm x 8 cm)
● Kompressen
► 6 x Kompressen
(10 cm x 10 cm)
► 2 x Augenkompressen
(5 cm x 7 cm)
► 1 x Kälte-Sofortkompresse
(mind. 200 cm²)
● Handschuhe
► 4 x medizinische Handschuhe zum
einmaligen Gebrauch (Einweg)
● Masken
► 2 x Gesichtsmasken
(mind. Typ 1 gemäß DIN EN 14683)
● Sonstiges
► 4 x Feuchttücher
► 1 x Rettungsdecke
(mind. 210 cm x 160 cm)
► 1 x Verbandkastenschere DIN 58279-B 190
► 2 x Folienbeutel
► 5 x Vliesstofftuch
► 1 x Erste-Hilfe-Broschüre
Was gehört in einen großen Betriebsverbandkasten nach DIN 13169?
„Die ebenfalls für Betriebe geeigneten Verbandkästen nach DIN 13169 unterscheiden sich von jenen der DIN 13157 nur dadurch, dass sie (außer Schere, Erste-Hilfe-Broschüre und Inhaltsverzeichnis) die doppelte Menge an Verbrauchsmaterial enthalten.“ (Wikipedia)
Verbandkästen sind an gut zugänglichen und sichtbar gekennzeichneten Orten aufzubewahren und müssen regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit überprüft werden. In Unternehmen und Einrichtungen mit besonderen Gefährdungen (z. B. Gefahrstoffen, Maschinen) kann zusätzliches Verbandsmaterial vorgeschrieben sein. Es ist sinnvoll, die Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit dem Erste-Hilfe-Kasten praktisch zu schulen.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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