Hilfestellung für Arbeitnehmer
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Ein Sterbefall ist immer eine tiefe Zäsur. Neben der Trauerarbeit stehen aber noch weitere große organisatorische Herausforderungen an. Der Nachlass und das Erbe müssen gegebenenfalls geregelt werden. Hier finden Sie eine (unvollständige) Liste wichtiger Punkte, die zu berücksichtigen sind.
Wer muss verständigt werden?
Die Familie, Verwandte, Freunde und Bekannte sind zu informieren. Unter Umständen muss auch mit dem früheren Arbeitgeber des Verstorbenen eine Regelung gefunden werden, wenn der verstorbene Mitarbeiter zum Beispiel ganz oder teilweise im Homeoffice oder zu 100 Prozent mobil tätig war. Dieser Informationsprozess sollte möglichst kurzfristig erfolgen, um schnell Unterstützung zu finden und keine Verzögerungen für alle anderen Aufgaben zuzulassen.
Wer regelt die Bestattung?
In der Regel kümmern sich die engsten Angehörigen oder die engsten Freunde um die Bestattung. Häufig wird diese Aufgabe einem Bestattungsdienstleister übertragen. Er kümmert sich nicht allein um die Beerdigung, sondern auch um die Verwahrung des Toten und den späteren Umgang mit dem Leichnam. Hier ist es wichtig, Bestattungsrituale und andere Wünsche rechtzeitig anzuzeigen, damit die Beisetzung dem tatsächlich Gewollten entspricht. Gleichzeitig leisten professionelle Bestatter verschiedene Behördengänge und besorgen die notwendigen Dokumente.
Bestatter kümmern sich im Regelfall von der Überführung der Leiche vom Sterbeort bis zur Beisetzung. Das kann auch die folgenden kostenpflichtige Leistungen umfassen:
● Unfallbergung
● Überführungen
● hygienische Totenversorgung
● kosmetische Behandlung
● Toteneinkleidung
● Todesanzeige in der Presse
● Einbettung (z. B. in einen Sarg)
● Kremierung (Einäscherung)
● Bestattungsarrangement (kirchlich, weltlich, maritim)
● Beisetzung (Sarg, Urne)
● Erledigung von Behördenwegen
● Totengräberleistungen
Welche Dokumente sind wichtig?
● Personalausweis
● Geburtsurkunde
● Heiratsurkunde
● Sterbeurkunde (Totenschein)
● Krankenkassenkarte
● Rentenversicherungskarte
● Testamente
● Versicherungspolicen
● Erbvertrag
● Vollmachten
● Verträge (Arbeit, Honorare, Kredite, Mieten, Vermietungen
Pacht, Verpachtung, Leasing, Abos, Girokonten, Sparbücher)
● andere rechtliche Unterlagen (Geldanlagen, Besitzurkunden)
Gibt es Haustiere?
In vielen Fällen hinterlassen Verstorbene auch Haustiere. Dann ist es wichtig, sich zeitnah um deren Versorgung zu kümmern. Im besten Fall können tierliebende Angehörige, Verwandte, Freunde, Kollegen oder Bekannte das verweiste Tier aufnehmen. Oder es muss ein Tierheim für die Unterbringung gefunden werden. Auch hier können Dokumente wichtig sein: Rassenachweise, Kaufbelege, Besitzurkunden, Impfausweise).
Was muss gekündigt werden?
Nach einem Todesfall sind verschiedene Verträge zu kündigen. Es ist wichtig, diese Kündigungen zeitnah vorzunehmen. Zu den zu kündigen Verträgen können unter anderem gehören:
● Mietverträge
● Kreditverträge
● Stromabnahmeverträge
● Telefonverträge
● Mitgliedschaften
● Versicherungen
Wie wird der Nachlass geregelt?
Für die Nachlassabwicklung gelten die gesetzlichen Bestimmungen oder ein gültiges Testament. Ein Anwalt oder Notar kann den Prozess und gewährleisten, dass alle rechtlichen Anforderungen korrekt erfüllt werden.
Wer erbt was?
Die Verteilung des Nachlasses erfolgt gemäß den gesetzlichen Erbfolgeregelungen. Es sei denn, es liegt ein gültiges Testament vor. Es ist wichtig, sich mit den erbrechtlichen Bestimmungen vertraut zu machen und gegebenenfalls rechtzeitig ein Testament zu verfassen.
Wer übernimmt die Grabpflege?
In der Regel übernehmen nächsten Angehörigen die Grabpflege. Häufig wird mit einem Dienstleister (Friedhofsgärnter, Bestatter) eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Die Pflege des Grabes sollte möglichst früh sichergestellt werden.
Was muss mit dem Arbeitgeber geklärt werden?
Der Arbeitgeber muss über den Todesfall informiert werden. Dadurch kann der Arbeitgeber zeitnah alle administrativen Angelegenheiten regeln:
● die Abmeldung des Verstorbenen;
● die Auszahlung von ausstehenden Gehältern;
● mögliche Versicherungsansprüche.
Noch nicht ausgezahltes Gehalt steht den Erben zu. Das betrifft auch alle Sondervergütungen, Abfindungen und tariflichen Leistungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Erben eine schriftliche Mitteilung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zukommen lassen. Möglicherweise besteht ein Anspruch auf Sterbegeld oder aus einer betrieblichen Versorgung. Die Erben müssen ihre Ansprüche innerhalb der Verjährungsfristen geltend machen. Der Arbeitgeber muss die persönlichen Gegenstände des Verstorbenen an die Erben herausgeben. Außerdem muss er ihnen Auskunft über das Arbeitsverhältnis und die Lohnansprüche erteilen. Dabei muss der Arbeitgeber den Datenschutz des Verstorbenen beachten. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und die Bundesagentur für Arbeit können hierzu weitere wertvolle Hilfestellungen geben. Im Zweifelsfall sollten sich die Erben an einen Rechtsanwalt wenden.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
______________________________________