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Donnerstag, 9. Mai 2024

Wie kündige ich richtig?

Fallstricke beim Jobausstieg vermeiden
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Will ein Arbeitnehmer seinen Job kündigen, muss er einige Dinge beachten. Eine rechtmäßige Kündigung soll schließlich reibungslos verlaufen. Rechtliche Fallstricke sind da eher hinderlich. Deswegen sollte die die selbst gewünschte Kündigung gut überlegt und präzise vorbereitet sein.

● Vorbereitung und Formalitäten
Zunächst steht die Frage, muss man immer schriftlich kündigen oder reicht auch eine mündliche Kündigung? Wer auf der sicheren Seite sein will, der verfasst eine schriftliche Kündigung, reicht diese fristgemäß ein und lässt sich den Kenntnisnahme der Kündigung schriftlich bestätigen. Es ist auch möglich, mündlich zu kündigen. Dann jedoch ist es kaum möglich, eingehaltene Fristen oder die Kündigung selbst nachzuweisen. Es steht Aussage gegen Aussage.

Auf Wikipedia heist es hierzu: „Die Kündigung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 623 i. V. m. § 126 BGB). Dies bedeutet, dass die Kündigung vom Kündigenden bzw. einem gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter eigenhändig unterschrieben sein muss. Eine bloße Paraphe (Initialen, Namensstempel) reicht nicht aus.“
Darüber hinaus sind formale Anforderungen zu erfüllen:

● volle Anschrift des Absenders
● volle Anschrift des Empfängers
● volles Datum zur Wahrung der Kündigungsfrist
● für die Kündigung relevante Fristen

Wikipedia: „Eine Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben ist in aller Regel entbehrlich. Dies gilt nicht für die Kündigung einer Schwangeren (§ 17 Mutterschutzgesetz) und die Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit (§ 22 BBiG).“

● Müssen Arbeitnehmer Kündigungsfristen berücksichtigen?
Kündigungsfristen müssen immer beachtet werden. Geregelt sind diese im Gesetz oder im Arbeitsvertrag. Für den Normalfall sind die gesetzlichen Kündigungsfristen im § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) enthalten. Die Zeit zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des vertraglichen Arbeitsverhältnisses ist die Kündigungsfrist. Es können auch einzelvertragliche kürzere oder längere Kündigungsfristen vereinbart werden. Die Nichteinhaltung einer Kündigungsfrist sollte innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingeklagt werden. Ein Aufhebungsvertrag kann geltende Kündigungsfristen aufheben. Wenn mit dem Aufhebungsvertrag die Zahlung einer Abfindung erfolgt, dann bewirkt diese Abfindungszahlung im Regelfall das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld und den Eintritt einer Sperrzeit.

● An wen muss die Kündigung adressiert werden?
Wenn es eine Personalabteilung gibt, dann bekommt sie die Kündigung. Gibt es keine Personalabteilung richtet sich die Kündigung an den direkten Vorgesetzten. Im Zweifel sollten sich Arbeitnehmer genau erkundigen, wer im Betrieb für den Empfang von Kündigungen zuständig ist.

● Arbeitspflicht während der Kündigungsfrist
Muss man nach der eigenen Kündigung weiterarbeiten? Ja, Arbeitnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, während der Kündigungsfrist ihre Arbeitspflicht weiterhin zu erfüllen. Dies bedeutet, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft erledigen und pünktlich zur Arbeit kommen müssen. Arbeitet der Arbeitnehmer nicht, obwohl er dazu verpflichtet ist, kann der Arbeitgeber eine Klage auf Arbeitsleistung erheben. Daneben gibt es eine Reihe von Befreiungstatbeständen für die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Diese sind:

Annahmeverzug des Arbeitgebers
Beschäftigungsverbote
Bewerbungsurlaub
Freistellung (Suspendierung)
Kurzarbeit/Feierschichten/vereinbarte Arbeitsaussetzung
Streik, Aussperrung
Unmöglichkeit
(Unfall, Krankheit, Arbeitsmangel, Stromausfall)
Unzumutbare Arbeitsumgebung
Urlaub/Feiertage
Vorübergehende Arbeitsverhinderung
(Hochzeit, Niederkunft der Ehefrau, unaufschiebbarer Arzttermin
oder die Ladung zu Gerichten und Behörden)
Wahrnehmung öffentlicher Ämter
(Zeuge, Sachverständiger, Abgeordnete, Schöffe)
Betriebsratsmandat
Wehrdienst
Zurückbehaltungsrecht
(bei fälligem, unbezahltem Lohn)

In den meisten Fällen einer Arbeitspflichtbefreiung beginnt die Arbeitspflicht automatisch wieder, wenn der Befreiungstatbestand erloschen ist (z. B. nach einem Gerichtstermin, Stromausfall oder einem Arzttermin).

● Was muss der Kündigende vor seinem Ausscheiden beachten?
Der kündigende Mitarbeiter sollte bedenken, ob er offene Aufgaben an seine Kollegen zu übergeben hat. Das gilt auch für Dokumente, Schlüssel und Arbeitsmittel (Firmen-Laptop, Firmen-Handy, anderes Firmeneigentum).

● Auswirkungen der Kündigung auf die Ansprüche des Mitarbeiters
Mit der Kündigung entfallen einige Ansprüche des Mitarbeiters. Dazu können das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gehören. Es kann vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Urlaubsgeldes und/oder Weihnachtsgeldes verpflichtet ist, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Zahlung aus dem Betrieb ausscheidet. Hier ist der Einzelfall zu prüfen. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und das Restgehalt bestehen jedoch weiterhin.

● Kann ein Arbeitgeber eine Kündigung nicht akzeptieren?
Nein, ein Arbeitgeber kann eine Kündigung nicht einfach ablehnen. Die Kündigung ist wirksam, sobald sie dem Arbeitgeber zugegangen ist. Der Arbeitgeber kann jedoch gegen die Kündigung vor Gericht klagen, wenn er der Meinung ist, dass sie unwirksam ist.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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