Worauf es bei der Reanimation ankommt
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Zuweilen tritt bei einem Erste-Hilfe-Fall die Frage auf, ob eine Herzdruckmassage ausreicht und deswegen auf die Beatmung verzichtet werden kann. Die GRC-Guidelines (German Resuscitation Council – GRC – Deutscher Rat für Wiederbelebung) besagt, dass mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung ein Atem- und Kreislaufstillstand beendet werden soll. Insofern bleibt die Beatmung notwendig.
Im Wechsel von zwei Atemspenden sollen 30 Herzdruckmassagen (100 bis 120 Mal pro Minute) durchgeführt werden. 30 Mal drücken, zweimal beatmen. Trotzdem bleibt es im persönlichen Ermessen, ob der Hilfeleistende Atemspenden durchführt oder nicht. Die Beatmung ist nicht die wichtigste Maßnahme. Entscheidend ist die Herzdruckmassage. Wenn die Furcht besteht, sich mit einer Krankheit (z. B. Corona, Hepatitis) zu infizieren, kann die Atemspende auch ausbleiben. Eigenschutz hat Vorrang. Allerdings vermindert dies die Erreichung des Ziels, die Person wiederzubeleben. Besonders bei Kindern ist eine Beatmung im Rahmen der Wiederbelebung wichtig.
Wenn vorhanden, kann auch mit einer Beatmungsmaske in Nase und/oder Mund des Patienten eine Atemspende durchgeführt werden. Die gespendete Atemluft enthält noch einen Anteil von etwa 17 Prozent Sauerstoff. Dieser Prozentsatz hilft zusätzlich, den Patienten zu versorgen.
Aber auch allein mit der Herzdruckmassage kann der Restsauerstoff im Blut zirkulieren. Mit der Herzdruckmassage kann die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes auch ohne Beatmung überbrückt werden. Das erhöht trotzdem die Überlebenswahrscheinlichkeit.
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