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Mittwoch, 19. Juni 2024

Dieser Umweg ist Arbeitsweg

Wenn das Kind zur Kita muss
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Wer auf dem Hin- oder Rückweg zur oder von der Arbeit ist, der ist gesetzlich unfallversichert. Wegeunfälle, die sich auf diesem direkten Arbeitsweg ereignen, sind vollständig abgedeckt. Aber wie ist das, wenn Kinder vor der Arbeit zur Kita gebracht oder nach der Arbeit von dort abgeholt werden?

Auch bei solchen „Umwegen“ zur Kindertagesstätte greift die gesetzliche Unfallversicherung. Denn dieser Umweg zählt ebenfalls als Arbeitsweg. Beim Besuch der Kita ist das Kind wegeversichert und damit gesetzlich unfallversichert. Damit handelt es sich in diesem Fall um eine Fahrgemeinschaft versicherter Personen. Auch der Weg zu den Großeltern oder in eine andere unversicherte Betreuung ist versichert, wenn diese die Kindesbetreuung gewährleistet. Dann liegt zwar keine Fahrgemeinschaft vor in diesem Sinne vor, aber das Elternteil bleibt gesetzlich versichert. Nicht das Kind.

Kita-Kinder sind in Deutschland generell gesetzlich unfallversichert. Für Kinder, die von unversicherten Personen/Einrichtungen betreut werden besteht dagegen keine gesetzliche Unfallversicherung.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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