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Freitag, 28. Juni 2024

Risiko auf dem Weg zur Tür

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz 
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Es macht für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei einem Wegeunfall m Homeoffice einen erheblichen Unterschied, ob eine berufliche oder eine private Postsendung in Empfang genommen werden sollte. Denn genau damit steht und fällt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.

Wer nach dem Klingeln des Postboten auf dem Weg zur Tür stolpert bleibt im gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn die erwartete Postsendung eine berufliche war. Etwas anderes ist es, wenn ein privates Paket in Empfang genommen werden soll. Dann ist der Mitarbeiter, der auf dem Weg zur Tür stolpert und sich verletzt, nicht mehr gesetzlich unfallversichert.

Die sogenannte Handlungstendenz ist hier entscheidend. Betriebsdienliche Tätigkeiten sind von der gesetzlichen Unfallversicherung generell abgedeckt. Für Tätigkeiten rein privaten Gründen gilt dies nicht. Es besteht also kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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