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Dienstag, 2. Juli 2024

Was macht ein Arbeitsschutzbeauftragter?

 Bestellung und Aufgaben

... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Die Bestellung eines Arbeitsschutzbeauftragten ist in Deutschland für alle Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben. Der Arbeitsschutzbeauftragte ist eine betriebsinterne Vertrauensperson, die den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes unterstützt.

Aufgaben
Die Aufgaben des Arbeitsschutzbeauftragten sind in der DGUV-Vorschrift 2 geregelt. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers
und der Beschäftigten bei allen Fragen des Arbeitsschutzes
Mitwirkung bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen
zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung
Überwachung der Einhaltung der
Arbeitsschutzvorschriften
Mitwirkung bei der Durchführung
von Betriebsbegehungen
Unterstützung des Arbeitgebers
bei der Unfalluntersuchung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Arbeitsschutzbeauftragten zu bestellen. Die Bestellung erfolgt in schriftlicher Form.

Voraussetzungen für die Bestellung
Der Arbeitsschutzbeauftragte muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

Volljährigkeit
Volle Handlungsfähigkeit
Beschäftigter des Betriebes
Kenntnisse und Fähigkeiten zur Wahrnehmung
der Aufgaben des Arbeitsschutzbeauftragten

Beteiligung der Beschäftigten
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten bei der Auswahl des Arbeitsschutzbeauftragten zu beteiligen. Der Vorschlag für die Bestellung kann auch vom Personalrat, einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit eingereicht werden.

Qualifikation
Für die Bestellung zum Arbeitsschutzbeauftragten ist keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss der Arbeitsschutzbeauftragte über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Wahrnehmung seiner Aufgaben verfügen. Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten können durch eine Ausbildung zum Arbeitsschutzfachkraft oder durch eine entsprechende Weiterbildung erworben werden.

Weiterbildung
Arbeitsschutzbeauftragte sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Die Weiterbildungspflicht gilt für alle Arbeitsschutzbeauftragten, unabhängig von ihrer Qualifikation. Die Weiterbildung erfolgt in der Regel durch Seminare oder Lehrgänge, die von den Berufsgenossenschaften oder anderen Fachstellen angeboten werden.

Der Arbeitsschutzbeauftragte ist eine wichtige Vertrauensperson für den Arbeitgeber und die Beschäftigten. Er unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und trägt damit dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de

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