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Donnerstag, 8. August 2024

Ausgestempelt trotzdem versichert?

Arbeitszeiterfassung und Arbeitsunfall

... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Spielt es eine Rolle, ob man bei einem Arbeitsunfall eingestempelt ist oder nicht? Immerhin dient ja die Erfassung der Arbeitszeiten auch dem Nachweis, ob eine Person zur fraglichen Zeit für ihr Unternehmen tätig war oder nicht.

Es ist nicht entscheidend, ob die beschäftigte Person zum Unfallzeitpunkt korrekt eingestempelt ist. Entscheidend für die Bewertung, ob ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, ist, dass die Tätigkeit, bei der dieser Unfall passiert ist, im direkten Zusammenhang mit dem Unternehmen steht. Dazu gehören zum Beispiel auch Wegeunfälle. Hier ist entweder die versicherte Person noch gar nicht eingestempelt (auf dem Weg zur Arbeit) oder bereits schon ausgestempelt (auf dem Heimweg).

Wichtig für die Beurteilung ist, dass sich der Unfall nicht bei einer privaten Tätigkeit ereignet hat: zum Beispiel auf dem Heimweg bei einem Umweg, um einen Einkauf zu erledigen oder einen Kaffee zu trinken. Der eigentliche gesetzliche Unfallversicherungsschutz wird also nicht durch einen fehlenden Arbeitszeiteintrag beeinträchtigt.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de

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