Greift die gesetzliche Unfallversicherung?
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Immer wieder neu wird besonders Schreibtischarbeitern empfohlen, sich zu bewegen. Dafür sollen regelmäßig kleinere Pausen eingerichtet werden. Wenn diese Pausen genutzt werden, um ein bisschen Bürosport zu betreiben, spricht man von bewegten Pausen. Die Frage ist, greift hierbei auch die gesetzliche Unfallversicherung?
Nein, die gesetzliche Unfallversicherung greift im Rahmen einer bewegten Pause nicht. Auch andere freiwillige Sportangebote im Betrieb sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Diese Sporttätigkeiten werden dem privaten Risikobereich zugerechnet.
Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht nur dann, wenn Arbeitgeber ein erklärtes Interesse an der Teilnahme der Beschäftigten besteht. Das liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Sportaktivitäten finanziert und sie betriebsbezogen für seine Mitarbeiter organisiert. Dann wird aus der bewegten Pause in Verantwortung es Arbeitgebers versicherter Betriebssport.
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