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Sonntag, 8. Dezember 2024

Advent, Advent! Ein Lichtlein brennt!

Brandschutz im Büro

... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Die Weihnachtszeit ist eine schöne Zeit des Jahres, aber auch eine Zeit, in der die Brandgefahr im Büro steigt. Kerzen, Adventskränze und elektrische Lichterketten können leicht einen Brand verursachen. Daher ist es wichtig, sich mit den Brandschutzbestimmungen im Büro vertraut zu machen und diese zu befolgen.

Tipps für den Brandschutz im Büro
Kerzen und Adventskränze nur in
nicht-entflammbaren Gefäßen verwenden.
Kerzen und Adventskränze
immer in der Nähe von einem Feuerlöscher aufstellen.
Kerzen und Adventskränze
vor dem Verlassen des Büros oder vor dem
Schlafengehen löschen.
Elektrische Lichterketten
nur an Steckdosen mit Schutzkontakt anschließen.
Elektrische Lichterketten
nicht überstrapazieren oder knicken.
Elektrische Lichterketten
regelmäßig auf Beschädigungen überprüfen.

Weitere Tipps
Im Büro sollte ein Feuerlöscher vorhanden sein. Alle Mitarbeiter sollten in die Brandschutzbestimmungen eingewiesen werden.
Es sollte ein Brandschutzplan für das Büro vorhanden sein.

Brandschutz im Büro
Was ist verboten?
Kerzen und Adventskränze
auf Heizkörpern oder anderen Wärmequellen
stellen.
Kerzen und Adventskränze
in der Nähe von Vorhängen, Papier oder
anderen brennbaren Materialien stellen.
Elektrische Lichterketten
mit Mehrfachsteckdosen verbinden.
Elektrische Lichterketten
in der Nähe von Wasser oder anderen Flüssigkeiten verwenden.

Mit ein paar einfachen Maßnahmen können Sie die Brandgefahr im Büro minimieren und sich und Ihre Kollegen schützen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de

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