Offizielle Anerkennung seit 1. Januar 2015
Redaktion: Hohenstein Institute
PRESSEMITTEILUNG
Bönnigheim/gc. Die Berufskrankheiten-Verordnung ist zum 1. Januar 2015 um den weißen Hautkrebs ergänzt worden. Arbeitskleidung mit UV-Schutz stellt einen effektiven Schutz gegen den Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung dar.